Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Tagesordnung - 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Erweiterte Sitzung)  

 
 
Bezeichnung: 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Erweiterte Sitzung)
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Di, 05.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:07 - 20:03
Raum: Rathaussaal
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Beschluss Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2024  
HFA/2024/053  
Ö 3  
Grundsatzbeschluss der Stadt Schmalkalden zum Thema "Oberzentrum in Südthüringen"  
BV 041/24  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Stadtrat begrüßt den Kabinettsbeschluss der Thüringer Landesregierung vom 18. Januar 2024 zum zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) hinsichtlich der Ausweisung eines funktionsteiligen Oberzentrums Südthüringen, erweitert um die Städte Meiningen und Schmalkalden. Die Ausweisung eines Oberzentrums in Südthüringen in jedweder Gebietskulisse darf jedoch die Infrastrukturprojekte des Bundes­verkehrswege­plans 2030, wie die B 19, in keinster Weise gefährden.

 

  1. Sollte die Ausweisung eines funktionsteiligen Oberzentrums diese Planungen ad absurdum führen, so sollte darauf hingewirkt werden, dass der Freistaat Thüringen die wissenschaftlich belegten oberzentralen Teilfunktionen der Städte Meiningen und Schmalkalden festschreibt und diese als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums in der Fortschreibung des LEP ausweist, um deren bestehende Infrastruktur mit Funktionen für das Umland gerecht zu werden.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Prozess weiterhin eng und zielgerichtet zu begleiten.

 

  1. Die Stadtverwaltung wird insoweit beauftragt, geforderte Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens form- und fristgerecht einzureichen.

 

   
    05.03.2024 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 3 - Empfehlung
   

Beschlussempfehlung:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.                Der Stadtrat begrüßt den Kabinettsbeschluss der Thüringer Landesregierung vom 18. Januar 2024 zum zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) hinsichtlich der Ausweisung eines funktionsteiligen Oberzentrums Südthüringen, erweitert um die Städte Meiningen und Schmalkalden. Die Ausweisung eines Oberzentrums in Südthüringen in jedweder Gebietskulisse darf jedoch die Infrastrukturprojekte des Bundes­verkehrswege­plans 2030, wie die B 19, in keinster Weise gefährden.

 

  1. Sollte die Ausweisung eines funktionsteiligen Oberzentrums diese Planungen ad absurdum führen, so sollte darauf hingewirkt werden, dass der Freistaat Thüringen die wissenschaftlich belegten oberzentralen Teilfunktionen der Städte Meiningen und Schmalkalden festschreibt und diese als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums in der Fortschreibung des LEP ausweist, um deren bestehende Infrastruktur mit Funktionen für das Umland gerecht zu werden.

 

  1.                Der Bürgermeister wird beauftragt, den Prozess weiterhin eng und zielgerichtet zu begleiten.

 

  1.                Die Stadtverwaltung wird insoweit beauftragt, geforderte Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens form- und fristgerecht einzureichen.

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

6

-

1

-

-

 

   
    18.03.2024 - Stadtrat
    Ö 6 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 017/24S   
   

Beschluss Nr. 017/24S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.                Der Stadtrat begrüßt den Kabinettsbeschluss der Thüringer Landesregierung vom 18. Januar 2024 zum zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) hinsichtlich der Ausweisung eines funktionsteiligen Oberzentrums Südthüringen, erweitert um die Städte Meiningen und Schmalkalden. Die Ausweisung eines Oberzentrums in Südthüringen in jedweder Gebietskulisse darf jedoch die Infrastrukturprojekte des Bundes­verkehrswege­plans 2030, wie die B 19, in keinster Weise gefährden.

 

  1. Sollte die Ausweisung eines funktionsteiligen Oberzentrums diese Planungen ad absurdum führen, so sollte darauf hingewirkt werden, dass der Freistaat Thüringen die wissenschaftlich belegten oberzentralen Teilfunktionen der Städte Meiningen und Schmalkalden festschreibt und diese als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums in der Fortschreibung des LEP ausweist, um deren bestehende Infrastruktur mit Funktionen für das Umland gerecht zu werden.

 

  1.                Der Bürgermeister wird beauftragt, den Prozess weiterhin eng und zielgerichtet zu begleiten.

 

  1.                Die Stadtverwaltung wird insoweit beauftragt, geforderte Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens form- und fristgerecht einzureichen.

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

13

-

7

-

-

 

Ö 4  
Erhöhung der Stadtführerhonorare und Entgelte  
Enthält Anlagen
BV 011/24  
Ö 5  
Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von inhabergeführten Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomieunternehmen im Bereich der Innenstadt von Schmalkalden  
Enthält Anlagen
BV 040/24  
Ö 6  
Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes der Stadt Schmalkalden Allgemeines Wohngebiet "Allendestraße" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB  
Enthält Anlagen
BV 027/24  
Ö 7  
Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Gewerbegebiet "Süd", OT Wernshausen  
Enthält Anlagen
BV 029/24  
Ö 8  
Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet West" Mittelschmalkalden-Haindorf  
Enthält Anlagen
BV 035/24  
Ö 9  
Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Ost "Gackenberg", aktuell 2. Änderung  
Enthält Anlagen
BV 036/24  
Ö 10  
Bebauungsplan "Sondergebiet Energiegewinnung aus Photovoltaik - Der Sandacker" Hier: Billigungs- und Offenlegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV 043/24  
Ö 11  
Mitteilungen der Verwaltung / Anfragen der Politiker / Anfragen zur Niederschrift      
N 1     (nichtöffentlich)    
N 2     (nichtöffentlich)    
N 3     (nichtöffentlich)   BV 021/24  
N 4     (nichtöffentlich)   BV 034/24  
N 5     (nichtöffentlich)   BV 018/24  
N 6     (nichtöffentlich)   BV 191/23  
N 7     (nichtöffentlich)   BV 193/23  
N 8     (nichtöffentlich)   BV 026/24  
N 9     (nichtöffentlich)   BV 031/24  
N 10     (nichtöffentlich)   BV 032/24  
N 11     (nichtöffentlich)   BV 023/24  
N 12     (nichtöffentlich)   BV 033/24  
N 13     (nichtöffentlich)   BV 037/24  
N 14     (nichtöffentlich)