Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der beigefügten Anlage vorgeschlagenen Honorare und Entgelte für Stadtführungen der Tourist-Information für die Reisesaison 2024 und folgende. Die Honorare und Entgelte gelten ab 01.04.2024.
Begründung:
Im Jahr 2015 wurden die Preise für angemeldeten Gruppenführungen bspw. von Reiseveranstaltern zum letzten Mal angepasst. Die Stadtführer der Stadt Schmalkalden haben die Leitung der Tourist-Information deshalb um eine Erhöhung der Stadtführerhonorare gebeten. Die Preise für die regulären öffentlichen Stadtführungen der Tourist-Information wurden 2021 angepasst und werden für die Saison 2024 beibehalten.
Mit der Erhöhung des Honoraranteils der Stadtführer und der Beibehaltung des städtischen Anteils, kommt es zu einer Erhöhung der Preise für Stadtführungen.
Die Erhöhung der Honorare und Entgelte der Stadtführer für Gruppenführungen führt zu folgenden neuen Endpreisen:
Historische Altstadtführung bisher 60,00 € neu 70,00 € Schmalkalder Häuser erzählen bisher 70,00 € neu 80,00 € Schmalkalden - eine süße (Ver)führung bisher 70,00 € neu 80,00 € Lustige Zeiten – schwere Zeiten bisher 70,00 € neu 80,00 € Stadtführung 1537 – Wo Luther stritt und litt bisher 70,00 € neu 80,00 € Garten-Zeit-Reise bisher 70,00 € neu 80,00 € Jüdisches Leben in Schmalkalden bisher 70,00 € neu 80,00 € Führung Lutherhaus/ Rathaus o. Mikwe bisher 50,00 € neu 60,00 € Altstadtführung XXL bisher 105,00 € neu 115,00 € Führung mit dem Nachtwächter bisher 70,00 € neu 80,00 €
Sonstige Festlegungen im Rahmen von Stadtführungen bleiben bestehen wie: - Kostümzuschlag bei Führung im historischen Gewand 10,00€ auf den Grundpreis; Aufteilung 50:50 für die Tourist-Information und den Stadtführer bei Nutzung eines Kostüms der Tourist-Information. Nutzt der Stadtführer sein eigenes Kostüm bekommt er den Zuschlag im vollen Umfang - Bei Ausfall von Führungen können je nach Sachlage bis zu 100% Stornokosten vom Besteller erhoben werden. - Bei einer Führung mit mehr als 25 Personen wird ein Zuschlag in Höhe von 10,00€ erhoben, diesen bekommt der Stadtführer im vollem Umfang zuzüglich zu seinem regulären Honorar. - Bei verkürzter Führungsdauer gibt es keinen Nachlass - das reguläre Honorar der Führung wird erhoben.
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