Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Die Richtlinie über die Gewährung von inhabergeführten Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomieunternehmen im Bereich der Innenstadt von Schmalkalden wird angepasst und der Zuwendungsempfängerkreis erweitert.
Begründung:
Neben Neugründungen von Geschäften in unserer Innenstadt können ebenfalls Unternehmensnachfolgen zur Belebung der Innenstadt beitragen. Unternehmensnachfolgen sind Neugründungen gleichgestellt und sollen ebenfalls in den Genuss einer Förderung in der Innenstadt kommen.
Unternehmensnachfolgen wurden zusätzlich in § 3 der Richtlinie über die Gewährung von inhabergeführten Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomieunternehmen im Bereich der Innenstadt von Schmalkalden aufgenommen. Weiterhin erfolgte in mehreren Paragraphen der o. g. Richtlinie eine sprachliche Anpassung zum besseren Verständnis für potentielle Antragsteller. Hierzu wurde eine Synopse erstellt, um den Vergleich des früheren mit dem neuen Wortlaut herstellen zu können.
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