Begründung:
Mit der Entwicklung der Thüringer Waldquell GmbH im Bereich des bestehenden Bebauungsplanes „GE West“ Mittelschmalkalden-Haindorf macht sich die Änderung des B-Planes im westlichen Bereich zur angrenzenden Bebauung außerhalb des bestehenden B-Planes, notwendig.
Es ist seitens der Bauverwaltung geplant, den bebauten Bereich zwischen dem B-Plan und der Straße „Haindorfer Straße“ im OT Mittelschmalkalden-Haindorf als Änderung/ Anpassung in den Bebauungsplan „GE West“ Mittelschmalkalden-Haindorf Waldquell mit aufzunehmen.
In der textlichen Festsetzung des Bebauungsplanes sind im Pkt. 5 Immissionsschutz für den Zeitraum
von 22:00 – 6:00 Uhr 40 dB festgesetzt. Diese werden mit 13 dB überschritten. Mit einer geplanten Schallschutzwand wird eine Verringerung der Immission um 10 dB erreicht, so dass dann der festgesetzte Wert noch um 3 dB überschritten wird. Mit der Einbeziehung der angrenzenden Bebauungen in den zu ändernden Bebauungsplan, diese ist im aktuellen Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen, soll der Immissionswert für diesen Bereich in dem Zeitraum von 22:00 – 6:00 Uhr auf 43 dB festgesetzt werden.
In Verbindung mit der Änderung sollen gleichzeitig neue Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzt werden.