Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Begründung:
Der Freistaat Thüringen beabsichtigt, das Landesentwicklungsprogramm in weiten Teilen fortzuschreiben und in diesem Zusammenhang eine Neuordnung der zentralen kommunalen Gebietskörperschaften vorzunehmen. Um eine nachhaltige und positive Entwicklung des Planungsraums Südwestthüringen zu gewährleisten und ein negatives Wirtschafts-, Leistungs- und Wohnqualitätsgefälle zum angrenzenden fränkischen Raum und dem Raum nördlich des Rennsteigs zu vermeiden, ist die Einbindung der kreisangehörigen Kommunen des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, mit Zella-Mehlis als bisheriges Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums sowie Oberhof als Tourismus- und Sporthauptstadt Thüringens konsequent und sinnvoll. Weitere wichtige zentralörtliche Funktionen, die einem Oberzentrum zuzuordnen sind, sollen weiterhin von Meiningen, beispielsweise mit dem Justizzentrum, dem Staatstheater und der Hochschule für die Polizei, und Schmalkalden, beispielsweise mit der Hochschule Schmalkalden, dem GFE e.V. als wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung, der TGF GmbH als Gründungsinkubator und der Landesbehörde des Katasteramtes, funktionsteilig erfüllt werden.
Mit Bekanntmachung des Beteiligungsverfahrens im Thüringer Staatsanzeiger wird nach Ankündigung des TMIL bis zum 15. März den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, sich im Wege von Stellungnahmen zum zweiten Entwurf zur Änderung bzw. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes zu äußern. Für die gesamte Region besteht somit die einmalige Chance, durch positives Begleiten dieses Prozesses die erstmalige Ausweisung eines funktionsteiligen Oberzentrums in Südthüringen sicherzustellen. Für den Landkreis Schmalkalden-Meiningen, welcher nach Entwurfsplanung der Landesregierung vier kreisangehörige Kommunen in dieses Oberzentrum einbringen soll, ist dieser Prozess als regionalpolitische und wegweisende Zukunftsentscheidung zu deklarieren.
Sollte die Entwicklung eines Oberzentrums jedoch wichtige Infrastrukturmaßnahmen des Bundes ad absurdum führen, so muss der Zweite Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen neu gedacht werden. Die Ausweisung eines Oberzentrums im Raum Südthüringen, unabhängig welcher definierten Gebietskulisse, darf die hochwichtigen Straßeninfrastrukturmaßnahmen nicht gefährden. Dies betrifft aus unserer Sicht insbesondere die Straßenbaumaßnahme A4 – Eisenach – Meiningen – A71 (Bundesstraße 19), welche in unserem Landkreis durch die beiden Infrastrukturprojekte „Ortsumfahrung Wasungen“ und „Ortsumfahrung Meiningen“ im Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommen wurde. Die Durchführung dieser Straßenbaumaßnahmen ist von überregionaler Bedeutung und ließe, bei Nichtumsetzung, den gesamten Bereich Südwestthüringen infrastrukturell zurückfallen.
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