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Betreff: |
Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes der Stadt Schmalkalden Allgemeines Wohngebiet "Allendestraße" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Federführend: | 60 Bauamt |
Bearbeiter/-in: | Hilpert, Lothar |
Beratungsfolge: |
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Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt: Der Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Schmalkalden – Allgemeines Wohngebiet „Allendestraße“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt im Zeitraum vom 02.04.2024 – 03.05.2024. Über die Auslegung wird öffentlich im Amtsblatt und auf der Homepage der Stadt Schmalkalden informiert.
Begründung: - Der Entwurf des Bebauungsplans Allgemeines Wohngebiet „Allendestraße“ in der Fassung vom 26.10.2022 sowie der Entwurf der Begründung mit Stand vom 26.10.2022 werden gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung sowie der Entwurf der Begründung, ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.v.m. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die Auslegung erfolgt im oben genannten Zeitraum zu den allgemeinen Geschäftszeiten der Stadtverwaltung Schmalkalden.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden über die öffentliche Auslegung in Kenntnis gesetzt und nach § 4 Abs. 2 BauGB i.v.m. § 4a Abs. 3 BauGB beteiligt.
Standpunkt der Ausschüsse | am | Ja | Nein | Enthaltung | Lt. Beschluss- vorschlag | Änderung siehe Ergänzungs- blatt | Haupt- und Finanzausschuss | 05.03.2024 | 7 | - | - | X | | Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz | 28.02.2024 | 7 | - | - | X | | Kultur, Jugend und Sport | | | | | | | Soziales | | | | | | | Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr | | | | | | | Rechnungsprüfungsausschuss | | | | | | |
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