Der Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Schmalkalden – Allgemeines Wohngebiet „Allendestraße“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt im Zeitraum vom 02.04.2024 – 03.05.2024. Über die Auslegung wird öffentlich im Amtsblatt und auf der Homepage der Stadt Schmalkalden informiert.
28.02.2024 - Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie
N 13 - Empfehlung
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05.03.2024 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 6 - Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Schmalkalden – Allgemeines Wohngebiet „Allendestraße“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt im Zeitraum vom 02.04.2024 – 03.05.2024. Über die Auslegung wird öffentlich im Amtsblatt und auf der Homepage der Stadt Schmalkalden informiert.
Ja
Nein
Enthaltungen
Befangenheit
abwesend
7
-
-
-
-
18.03.2024 - Stadtrat
Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 022/24S
Beschluss Nr. 022/24S
Der Stadtrat beschließt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Schmalkalden – Allgemeines Wohngebiet „Allendestraße“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt im Zeitraum vom 02.04.2024 – 03.05.2024. Über die Auslegung wird öffentlich im Amtsblatt und auf der Homepage der Stadt Schmalkalden informiert.