Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Für den im beigefügten Lageplan dargestellten Bereich ist gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch
(BauGB) eine Ergänzungssatzung aufzustellen.
2. Die Kosten der Planungsleistungen und die Kosten der Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen sind
dem Vorhabenträger durch einen städtebaulichen Vertrag auf der Grundlage des § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu
übertragen.