Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 079/19  

 
 
Betreff: Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden für den Bereich Schmalkalden, Johanneshof
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
11.09.2019    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
20.08.2019 
1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückverwiesen   
Stadtrat Entscheidung
26.08.2019 
3. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden    
Anlagen:
Übersichtsplan
Lageplan räumlicher Geltungsbereich

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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Für den im beigefügten Lageplan dargestellten Bereich ist gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch

    (BauGB) eine Ergänzungssatzung aufzustellen.

 

2. Die Kosten der Planungsleistungen und die Kosten der Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen sind

    dem Vorhabenträger durch einen städtebaulichen Vertrag auf der Grundlage des § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu

    übertragen.  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Begründung:

 

Die Stadt Schmalkalden beabsichtigt die Einbeziehung einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Schmalkalden, Flur 9, Flurstück 12/5 in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil.

Durch die Ergänzungssatzung werden für die einbezogene Fläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 34 BauGB geschaffen. Den städtebaulichen Rahmen zur Bebauung der Fläche bildet dabei die vorhandene Bebauung an den Straßen „Zum Johanneshof“ und „Schillerhöhe“. Die Erschließung soll auch über diese beiden Straßen erfolgen. Die Möglichkeit der Wasserversorgung und Abwasserableitung ist möglich und wurde mit dem Eigenbetrieb des Wasser- und Abwasserzweckverband vorabgestimmt.

Auf der Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Schmalkalden, Flur 9, Flurstück 12/5 sollen zwei Eigenheime durch einen privaten Investor errichtet werden. Die Planungskosten und die Kosten der Durchführung der städtebaulichen Maßnahme sind daher auf der Grundlage des § 11 Abs. Nr. 1 über einen städtebaulichen Vertrag auf den Investor zu übertragen.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

 

 

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Anlagen

 

- Übersichtsplan

- Lageplan mit Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches

 

 

 

Bürgermeister

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

20.08.2019

 

 

 

 

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

07.08.2019

1

3

2

x

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan (1391 KB)    
Anlage 2 2 Lageplan räumlicher Geltungsbereich (69 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   08.08.2019 08:07:42   Heidrun Schrader