Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Für den im beigefügten Lageplan dargestellten Bereich ist gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) eine Ergänzungssatzung aufzustellen.
2. Die Kosten der Planungsleistungen und die Kosten der Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen sind dem Vorhabenträger durch einen städtebaulichen Vertrag auf der Grundlage des § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu übertragen.
Begründung:
Die Stadt Schmalkalden beabsichtigt die Einbeziehung einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Schmalkalden, Flur 9, Flurstück 12/5 in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Durch die Ergänzungssatzung werden für die einbezogene Fläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 34 BauGB geschaffen. Den städtebaulichen Rahmen zur Bebauung der Fläche bildet dabei die vorhandene Bebauung an den Straßen „Zum Johanneshof“ und „Schillerhöhe“. Die Erschließung soll auch über diese beiden Straßen erfolgen. Die Möglichkeit der Wasserversorgung und Abwasserableitung ist möglich und wurde mit dem Eigenbetrieb des Wasser- und Abwasserzweckverband vorabgestimmt. Auf der Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Schmalkalden, Flur 9, Flurstück 12/5 sollen zwei Eigenheime durch einen privaten Investor errichtet werden. Die Planungskosten und die Kosten der Durchführung der städtebaulichen Maßnahme sind daher auf der Grundlage des § 11 Abs. Nr. 1 über einen städtebaulichen Vertrag auf den Investor zu übertragen.
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