Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Beschließt:
1. Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechen des in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokoll wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 3. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Stadtrat von Schmalkalden den Bebauungsplan Wohngebiet „An der Hauptstraße“, Stadt Schmalkalden, OT Mittelschmalkalden, in der Fassung vom 02.07.2019 bestehend aus der Planzeichnung (M 1:500) als Satzung. 4. Die Begründung zum Bebauungsplan Wohngebiet „An der Hauptstraße“ vom 02.07.2019 wird gebilligt. 5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Wohngebiet „An der Hauptstraße“ gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Rechtsaufsichtsbehörde zur Bestätigung vorzulegen.
Begründung:
Verfahrensstand:
Der Stadtrat Schmalkalden hat am 06.11.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Hauptstraße“ der Stadt Schmalkalden, Ortsteil Mittelschmalkalden beschlossen. Der 1. Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Stadtrates am 19.02.2018 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 04.04.2018 bis einschließlich 07.05.2018. Während dieser Auslegung wurden Hinweise und Bedenken geäußert, die eine Ergänzung und Änderung des Bebauungsplanentwurfes bedurfte. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung wurden durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 11.03.2019 erneut gebilligt.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange/öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung wurden gemäß §3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden von der Auslegung informiert und um Stellungnahme gebeten.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Im Zuge der öffentlichen Auslegungen vom 04.04.2018 bis einschließlich 07.05.2018 und vom 02.05.2019 bis einschließlich 17.05.2019 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die im Zuge der Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich aus der Anlage – Abwägungsprotokoll – und werden wie dort aufgeführt behandelt. Dem Stadtrat wird nunmehr das Abwägungsergebnis der Anregungen aus der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung zur Bestätigung vorgelegt, um den Bebauungsplan als Satzung und die Begründung zu beschließen.
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