Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Beschließt:
1. Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechen des in der Anlage beigefügten
Abwägungsprotokoll wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des
Beschlusses.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
3. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Stadtrat von Schmalkalden den Bebauungsplan
Wohngebiet „An der Hauptstraße“, Stadt Schmalkalden, OT Mittelschmalkalden, in der Fassung
vom 02.07.2019 bestehend aus der Planzeichnung (M 1:500) als Satzung.
4. Die Begründung zum Bebauungsplan Wohngebiet „An der Hauptstraße“ vom 02.07.2019 wird gebilligt.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Wohngebiet „An der Hauptstraße“
gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Rechtsaufsichtsbehörde zur Bestätigung vorzulegen.