Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Tagesordnung - 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Di, 20.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:05
Raum: Lutherlounge (Ratskeller)
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bebauungsplan Wohngebiet "An der Hauptstraße", Stadt Schmalkalden, Ortsteil Mittelschmalkalden hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV 078/19  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat Beschließt:

 

1. Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger

    öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechen des in der Anlage beigefügten

    Abwägungsprotokoll wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des

    Beschlusses.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

    Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in

    Kenntnis zu setzen.

3. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Stadtrat von Schmalkalden den Bebauungsplan

    Wohngebiet „An der Hauptstraße“, Stadt Schmalkalden, OT Mittelschmalkalden, in der Fassung

    vom 02.07.2019 bestehend aus der Planzeichnung (M 1:500) als Satzung.

4. Die Begründung zum Bebauungsplan Wohngebiet „An der Hauptstraße“ vom 02.07.2019 wird gebilligt.

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Wohngebiet „An der Hauptstraße“

    gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Rechtsaufsichtsbehörde zur Bestätigung vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    20.08.2019 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 2 - Empfehlung
   

Sodann wird folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat gegeben:

 

  1. Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend des in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokolls wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Stadtrat von Schmalkalden den Bebauungsplan Wohngebiet „An der Hauptstraße“, Stadt Schmalkalden, OT Mittelschmalkalden, in der Fassung vom 02.07.2019 bestehend aus der Planzeichnung (M 1:500) als Satzung.

 

  1. Die Begründung zum Bebauungsplan Wohngebiet „An der Hauptstraße“ vom 02.07.2019 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Wohngebiet „An der Hauptstraße“ gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Rechtsaufsichtsbehörde zur Bestätigung vorzulegen.

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

6

-

-

-

-

 

 

   
    26.08.2019 - Stadtrat
    Ö 6 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 066/19S   
   

Beschluss-Nr. 066/19S

 

Der Stadtrat Beschließt:

 

  1. Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend des in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokolls wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Stadtrat von Schmalkalden den Bebauungsplan Wohngebiet „An der Hauptstraße“, Stadt Schmalkalden, OT Mittelschmalkalden, in der Fassung     vom 02.07.2019 bestehend aus der Planzeichnung (M 1:500) als Satzung.

 

  1. Die Begründung zum Bebauungsplan Wohngebiet „An der Hauptstraße“ vom 02.07.2019 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Wohngebiet „An der Hauptstraße“ gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Rechtsaufsichtsbehörde zur Bestätigung vorzulegen.

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

16

-

6

-

-

 

 

Ö 3  
Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden für den Bereich Schmalkalden, Johanneshof  
Enthält Anlagen
BV 079/19  
Ö 4  
Mitteilungen der Verwaltung/Anfragen der Politiker/Anfragen zur Niederschrift      
N 1     (nichtöffentlich)    
N 2     (nichtöffentlich)    
N 3     (nichtöffentlich)   BV 059/19  
N 4     (nichtöffentlich)   BV 080/19  
N 5     (nichtöffentlich)