Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Tagesordnung - 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Di, 22.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:03 - 18:37
Raum: Rathaussaal
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Beschluss Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.01.2022  
HFA/2022/037  
Ö 3  
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 BauGB für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden Hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV 170/21  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend des in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokolls wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschließt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden in der Fassung vom 01.02.2022, bestehend aus der Planzeichnung (Maßstab 1: 1000) mit den textlichen Festsetzungen, als Satzung.

 

  1. Die Begründung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden vom 12.11.2021 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen zur Bestätigung vorzulegen.

 

 

   
    24.11.2021 - Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie
    N 11 - Empfehlung
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    30.11.2021 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 5 - Empfehlung
   

Die Ausschussmitglieder geben dem Stadtrat einstimmig nachstehende Beschlussempfehlung unter der Voraussetzung, dass die Abstimmung zwischen Unterer und Oberer Wasserbehörde erfolgt ist bzw. dass die Obere Wasserbehörde zustimmt:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend des in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokolls wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschließt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden in der Fassung vom 12.11.2021, bestehend aus der Planzeichnung (Maßstab 1: 1000) mit den textlichen Festsetzungen, als Satzung.

 

  1. Die Begründung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden vom 12.11.2021 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen zur Bestätigung vorzulegen.

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

6

-

-

-

-

 

 

   
    13.12.2021 - Stadtrat
    Ö 7 - zurückgestellt
   
   
    22.02.2022 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 3 - Empfehlung
   

Sodann geben die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend des in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokolls wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschließt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden in der Fassung vom 12.11.2021, bestehend aus der Planzeichnung (Maßstab 1: 1000) mit den textlichen Festsetzungen, als Satzung.

 

  1. Die Begründung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden vom 12.11.2021 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen zur Bestätigung vorzulegen.

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

5

-

-

-

-

 

 

   
    07.03.2022 - Stadtrat
    Ö 7 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 017/22S   
   

Beschluss Nr. 017/22S:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend des in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokolls wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschließt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden in der Fassung vom 01.02.2022, bestehend aus der Planzeichnung (Maßstab 1: 1000) mit den textlichen Festsetzungen, als Satzung.

 

  1. Die Begründung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden vom 12.11.2021 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen zur Bestätigung vorzulegen.

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

16

1

4

-

-

 

 

Ö 4  
Änderung der Parkgebührenordnung der Stadt Schmalkalden  
Enthält Anlagen
IV 021/22  
Ö 5  
Mitteilungen der Verwaltung / Anfragen der Politiker / Anfragen zur Niederschrift      
N 1     (nichtöffentlich)    
N 2     (nichtöffentlich)    
N 3     (nichtöffentlich)   BV 002/22  
N 4     (nichtöffentlich)   BV 003/22  
N 5     (nichtöffentlich)   BV 019/22  
N 6     (nichtöffentlich)   BV 020/22  
N 7     (nichtöffentlich)