Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 BauGB für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden Hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss  

 
 
19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 22.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:03 - 18:37
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 170/21 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 BauGB für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden
Hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim

 

Gemäß Empfehlung des Bauausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses im Gremiengang November/Dezember 2021 war vor der Entscheidung des Stadtrates zunächst die Zustimmung der Oberen Wasserbehörde einzuholen. Herr Hilpert erläutert, dass die Obere Wasserbehörde die Satzung abgelehnt hatte, da ein Teil der zu bebauenden Fläche im Überschwemmungsgebiet lag. Daraufhin wurde die zu bebauende Fläche so angepasst bzw. verkleinert, dass die Häuser außerhalb des Überschwemmungsgebietes liegen werden.

 

Herr Trabert, Ortsteilbürgermeister Mittelschmalkalden, merkt an, dass ihm der aktualisierte Plan-Entwurf vorliegt.

 

Der Bürgermeister fasst zusammen, dass die Untere und die Obere Wasserbehörde zunächst auf das festgesetzte Überschwemmungsgebiet verwiesen hatten, woraufhin seitens der Stadt die zu bebauende Fläche verkleinert wurde, so dass sich damit das Problem einer Genehmigung durch die Obere Wasserbehörde nicht mehr stellt.

Im Bereich der Mühlenwiese in Mittelschmalkalden können 1-2 Häuser entstehen.

 

 


Sodann geben die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend des in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokolls wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschließt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden in der Fassung vom 12.11.2021, bestehend aus der Planzeichnung (Maßstab 1: 1000) mit den textlichen Festsetzungen, als Satzung.

 

  1. Die Begründung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden vom 12.11.2021 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen zur Bestätigung vorzulegen.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

5

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