Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Änderung der Parkgebührenordnung der Stadt Schmalkalden  

 
 
19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 22.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:03 - 18:37
Raum: Rathaussaal
Ort:
IV 021/22 Änderung der Parkgebührenordnung der Stadt Schmalkalden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:32 Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Kirchner, Stefanie

 

Zu dieser Vorlage ist kein Beschluss zu fassen (übertragener Wirkungskreis); sie dient der Information.

 

Ein im Außendienst tätiger Mitarbeiter des Ordnungsamtes hatte Probleme hinsichtlich der Parksituation angezeigt und Lösungsvorschläge unterbreitet. Parallel wurde im Bauamt das Parkraumkonzept weiterentwickelt. Beides findet sich nun in der geänderten Parkgebührenordnung wieder.

 

Innerhalb der städtischen Mitarbeiterschaft führten die geltenden Parkgebührenregelungen zu Unwuchten, da beispielsweise Erzieherinnen der Kita Hedwigswiese monatlich 10,- € zahlen, während Mitarbeiter des Rathauses derzeit kostenfrei auf der Steinernen Wiese parken können. Außerdem benötigt die Sparkasse nach deren Umzug ebenfalls Parkmöglichkeiten für deren Mitarbeiter. Die Parkflächen Am Alten Graben werden zudem häufig von Mitarbeitern der Diakonie genutzt, obwohl die Diakonie eigene Parkplätze vorhält.

Der Bürgermeister erläutert, dass die bestehenden Unwuchten zukünftig mit Monatsparkkarten zum – stadtweit einheitlichen – Preis von 8,- € bereinigt werden sollen. Außerdem vermutet er, dass insgesamt mehr Monatsparkkarten nachgefragt werden. Dem gegenüber fallen auch Gelder für den Unterhalt der Parkflächen an.

Der Personalrat der Stadtverwaltung Schmalkalden sowie der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Verkehr sind eingebunden und befürworten die Änderung der Parkgebührenordnung.

 

Die Gebühren für Bewohnerparkausweise, die bis zum Jahr 2019 mit 60,- €/Jahr berechnet wurden, entsprechen nicht der bundeseinheitlichen Regelung. Daher hat die Stadtverwaltung diese Gebühren auf 30,- € pro Jahr angepasst und entsprechend in die Bewohnerparkordnung aufgenommen. Aufgrund der bundeseinheitlichen Regelung wurden die 30,- € bereits in den Jahren 2020 und 2021 berechnet.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht für die Bewohner nicht, der Anspruch bezieht sich lediglich auf ein bestimmtes Gebiet.

 

Bei den Parkplätzen mit zeitlich begrenztem kostenlosen Parken erfolgt eine Erweiterung des zeitlichen Rahmens von 9:00 bis 18:00 Uhr bzw. samstags bis 13:00 Uhr. Pandemiebedingt wurde dieser zeitliche Rahmen verkürzt auf 16:00 Uhr bzw. samstags auf 12:00 Uhr, um längere kostenfreie Parkzeiten zu ermöglichen, was sich jedoch nicht wesentlich auf Handel, Gastronomie und Tourismus ausgewirkt hat. Einige Dauerparker nutzen allerdings den verkürzten Rahmen aus, um ganztags kostenlos zu parken.

 

Die Reparatur von Parkscheinautomaten, aufgrund technischer Defekte oder nach gewaltsamem Aufbrechen, ist teuer und nicht rentabel. Als Alternative zu den Parkscheinautomaten soll daher die Zahlung per App oder per Telefonanruf eingeführt werden. Ein Vorschlag zur konkreten Umsetzung dessen folgt zu gegebener Zeit.

In Zonen mit kostenfreien Parkzeiten kann dann z.B. gebührenpflichtige Parkzeit nachgebucht werden, wenn die kostenfreie Parkzeit nicht ausreicht.

 

In den nächsten 1-2 Jahren kommen weitere Parkflächen hinzu: im Bereich Haargasse/Klostergasse/Hölzersgasse (für VR-Bank und Ärztehaus werden hier voraussichtlich ca. 70 Parkplätze benötigt), im Bereich Hinter der Stadt (für Sparkasse, Werraenergie, WoBau usw.) sowie auf dem Posthof. Im Posthof wird das Parken für 1 Stunde, ohne Verlängerung, ermöglicht.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hammen teilt Herr Kaminski mit, dass bei den Flächen Hinter der Stadt zunächst einige Grundstücksfragen zu klären sind.

 

Bezüglich der Frage von Herrn Liebaug, ob bei den Parkgebühren eine Kalkulation im Sinne der Abgabenordnung zugrunde liegt, informiert Frau Kirchner, dass dies nicht der Fall ist. Die Gebühren für das Bewohnerparken können gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) zwischen 10,- und 30,70 € jährlich liegen. Die Stadt hat sich für 30,- €/Jahr entschieden.

 

Auf die Frage von Herrn Liebaug nach einer Auswertung/Statistik führt der Bürgermeister aus, dass verschiedene Gespräche geführt wurden, mit dem Ergebnis, dass die Parksituation sich nicht auf den Einzelhandel auswirkt. Es wurde jedoch der Wunsch geäußert, mehr innenstadtnahe Parkplätze oder Kurzparkzonen vorzuhalten, als „Frequenzbringer“.

 

Herr Danz spricht einen Hinweis aus dem Wirtschaftsförderungsausschuss an, der bezüglich der Touristen gegeben wurde. Dazu erläutert Herr Kaminski, dass touristische Gäste, die nach der Anerkennung Schmalkaldens als Erholungsort Kurtaxe zahlen, mit einer Gästeparkkarte oder einem Gutschein kostenfrei parken können. Die genaue Umsetzung wird er mit der Leiterin der Tourist-Information, Frau Hanf, besprechen, auch, um dem Wunsch aus dem Wirtschaftsförderungsausschuss nachzukommen, das kostenfreie Gästeparken so einfach wie möglich zu gestalten.

 

Herr Trabert fragt an, ob die geänderte Parkgebührenordnung auch in den Ortsteilen Anwendung findet. Im OT Mittelschmalkalden würden zunehmend öffentliche Flächen zugeparkt. Diese Anregung nimmt der Bürgermeister auf und schlägt einen gemeinsamen Termin mit allen Ortsteilbürgermeistern vor, um das Thema zu beraten. Ziel sollte sein, das geltende Ordnungssystem gegebenenfalls durchzusetzen, nicht die Einnahmenbeschaffung.

Darüber hinaus möchte der Bürgermeister zu diesem Termin das Thema „Verwendung der Ortsteilmittel“ mit den Ortsteilbürgermeistern besprechen.