Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Begründung:
Nachfolgend erhält der Stadtrat der Stadt Schmalkalden als Informationsvorlage die Neufassung der Parkgebührenordnung sowie der Bewohnerparkordnung der Stadt Schmalkalden gemäß nachfolgender Anlage 1 und 2.
Die derzeitige Parkgebührenverordnung der Stadt Schmalkalden von 2018 wird dahingehend angepasst, dass eine Fortschreibung der gebührenpflichtigen Parkplätze sowie eine Erweiterung der Parkplätze für den Erwerb von Tagesparkberechtigungen (Tagesparkschein) erfolgt. Aus verkehrlichen Gründen ist eine Erweiterung der Monatsparkberechtigung (Monatsparkkarte) für die Parkplätze Parkplatz Hinter der Stadt, Parkplatz Hinter der Stadt-WerraEnergie und Am Alten Graben vorgesehen. Die Höhe der Parkgebühren auf allen Parkflächen bleiben, mit Ausnahme der Monatsparkkarten für nunmehr mit einheitlich 8,00 Euro, unverändert. Lediglich erfolgt eine Anpassung und Erweiterung des zeitlichen Rahmens, so entsteht die Gebührenschuld mit dem Parken eines Fahrzeuges auf der Parkfläche fortan in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Samstag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Auch soll das Parken künftig einfacher werden. Die Stadt möchte den Autofahrern ermöglichen, ihre Parkgebühren nun auch per Mobiltelefon über Apps bzw. Telefonanruf zu zahlen. Das sogenannte „Handyparken“ soll auf den durch die Stadt bewirtschaften öffentlichen Parkplätzen neben den teils herkömmlichen Parkautomaten angeboten werden.
Die Bewohnerparkordnung erhielt die längst überfällige formelle Korrektur der Gebührenanpassung von 60 Euro auf 30 Euro, welche bereits seit 2020 umgesetzt wurde. Des Weiteren erfolgte die Erweiterung des reinen Bewohnerparkbereichs um den Bereich Hofstatt und Haargasse.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||