Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Tagesordnung - 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Di, 22.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 19:05
Raum: Rathaussaal
Ort:
Anlagen:
Anlage_NS_HFA_2021-06-22_TOP6ö

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Beschluss Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.05.2021  
HFA/2021/029  
Ö 3  
Vergabe von Zuschüssen an die Kultur- und Sportvereine für das Jahr 2021  
Enthält Anlagen
BV 046/21  
Ö 4  
Beschaffung Tanklöschfahrzeug 3000 (TLF3000)  
BV 058/21  
Ö 5  
Sanierungsgebiet "Innenstadt Schmalkalden" hier: Verlängerung der Frist zur Durchführung der Sanierung  
Enthält Anlagen
BV 059/21  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Auf der Grundlage des § 142 Abs.3 Satz 4 BauGB, der Überleitungsvorschrift § 235 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 39 der Thüringer Kommunalordnung wird die Frist für die Durchführung der Sanierung innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Innenstadt Schmalkalden“ bis zum 31.12.2030 verlängert.

 

 

 

   
    22.06.2021 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 5 - Empfehlung
   

Daher geben die Ausschussmitglieder folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat:

 

Auf der Grundlage des § 142 Abs.3 Satz 4 BauGB, der Überleitungsvorschrift § 235 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 39 der Thüringer Kommunalordnung wird die Frist für die Durchführung der Sanierung innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Innenstadt Schmalkalden“ bis zum 31.12.2030 verlängert.

 

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

7

-

-

-

-

 

 

   
    30.06.2021 - Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie
    N 11 - Empfehlung
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    12.07.2021 - Stadtrat
    Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 053/21S   
   

Beschluss Nr. 053/21S

 

Der Stadtrat beschließt:

Auf der Grundlage des § 142 Abs.3 Satz 4 BauGB, der Überleitungsvorschrift § 235 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 39 der Thüringer Kommunalordnung wird die Frist für die Durchführung der Sanierung innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Innenstadt Schmalkalden“ bis zum 31.12.2030 verlängert.

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

23

-

-

-

-

 

 

Ö 6  
Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2021 Programm "Kultursommer 2021" der Kulturstiftung des Bundes Hier: Außerplanmäßige Ausgabe  
Enthält Anlagen
BV 061/21  
Ö 7  
Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2021 Sanierung Fassade Gillersgasse 2 Hier: Überplanmäßige Ausgabe  
Enthält Anlagen
BV 065/21  
Ö 8  
Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2021 Ersatzneubau Ufermauer Stille im Ortsteil Springstille Hier: Überplanmäßige Ausgabe  
Enthält Anlagen
BV 067/21  
Ö 9  
Mitteilungen der Verwaltung/Anfragen der Politiker/Anfragen zur Niederschrift      
N 1     (nichtöffentlich)    
N 2     (nichtöffentlich)    
N 3     (nichtöffentlich)   BV 049/21  
N 4     (nichtöffentlich)   BV 052/21  
N 5     (nichtöffentlich)   BV 054/21  
N 6     (nichtöffentlich)   BV 062/21  
N 7     (nichtöffentlich)   BV 063/21  
N 8     (nichtöffentlich)    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_NS_HFA_2021-06-22_TOP6ö (477 KB)