Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Sanierungsgebiet "Innenstadt Schmalkalden" hier: Verlängerung der Frist zur Durchführung der Sanierung  

 
 
14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 22.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 19:05
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 059/21 Sanierungsgebiet "Innenstadt Schmalkalden"
hier: Verlängerung der Frist zur Durchführung der Sanierung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Hauck, Bianka

 

Da noch eine Vielzahl von Sanierungsmaßnahmen, wie z. B. Hofstatt oder Schmiedhof, im Sanierungsgebiet „Innenstadt Schmalkalden“ durchzuführen sind und die Sanierungssatzung der Stadt Schmalkalden nur bis zum Ende des Jahres gilt, wird eine Verlängerung der gesetzlichen Frist bis zum 31.12.2030 vorgeschlagen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Liebaug wird darauf hingewiesen, dass der Zeitraum zur Fristverlängerung durch den Freistaat Thüringen festgelegt wurde.

Der Bauausschuss wird sich aufgrund der Terminverschiebung erst am 30.06.21 mit dem Thema beschäftigen.

 

Weiteren Erläuterungsbedarf gibt es nicht.

 

 


Daher geben die Ausschussmitglieder folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat:

 

Auf der Grundlage des § 142 Abs.3 Satz 4 BauGB, der Überleitungsvorschrift § 235 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 39 der Thüringer Kommunalordnung wird die Frist für die Durchführung der Sanierung innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Innenstadt Schmalkalden“ bis zum 31.12.2030 verlängert.

 

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

7

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