Für den beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung “Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden – Gewerbegebiet Sandgrube Niederschmalkalden“.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äußerung – auch im Hinblick auf Umfang und Detailierung der Umweltprüfung – aufzufordern.
01.02.2021 - Stadtrat
Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 012/21S
Beschluss-Nr. 012/21S
Der Stadtrat beschließt:
Für den beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung “Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden – Gewerbegebiet Sandgrube Niederschmalkalden“.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äußerung – auch im Hinblick auf Umfang und Detailierung der Umweltprüfung – aufzufordern.