Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Im Rahmen der Entwicklung des Industrie- und Gewerbegebiet an der B 19 wurde festgestellt, dass auf Teilflächen ein Unternehmen ansässig ist, für das kein bestätigter Bebauungsplan vorliegt. Deshalb ist auf Forderung vom Landkreis ein Bebauungsplan für diesen Bereich in der Gemarkung Niederschmalkalden aufzustellen. Dazu ist ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Zielsetzungen sind dann im Bebauungsplan festzulegen.
Weiteren Erläuterungsbedarf gibt es nicht. Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss-Nr. 012/21S
Der Stadtrat beschließt:
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