Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Begründung:
Anlass, Ziel und Zwecke der Planung
Anlass des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für den Fortbestand und für die zukünftige Entwicklung der bereits ansässigen Unternehmen im räumlichen Geltungsbereich. Auch die Ansiedlung von neuen Industrie- und Gewerbeunternehmen ist möglich. Der räumliche Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 19,24 ha.
Vorbereitende Bauleitplanung
Für den OT Wernshausen existiert kein beschlossener und genehmigter Flächennutzungsplan. Der Bebauungsplan ist daher gemäß § 8 Abs. 2 als selbstständiger Bebauungsplan zu entwickeln, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmalkalden ist dieser entsprechend dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes anzupassen.
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