Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet an der B19“ der
2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der für
3. Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplanes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats.
4. Der Ort und die Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem
Begründung:
Verfahrensstand Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden hat am 19.03.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet an der B19“ beschlossen.
Mit dem beauftragten Büro KGS Stadtplanungsbüro Helk GmbH wurde gemeinsam mit der Stadt der Vorentwurf des Bebauungsplanes erarbeitet und abgestimmt. Der hier zu bestätigende Vorentwurf, ist bereits mit der Erschließungsplanung von dem neuen Industrie- und Gewerbegebiet abgestimmt.
Der oben genannte Bebauungsplanvorentwurf dient als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und für die Beteiligung der für die Planung wichtigsten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB.
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