Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 084/20  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Industrie- und Gewerbegebiet an der B19" der Stadt Schmalkalden
Hier:
1. Bestätigung des Vorentwurfs
2. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Bischoff, Michel
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
26.08.2020    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
01.09.2020 
8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Stadtrat Entscheidung
14.09.2020 
12. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (074/20S)
Anlagen:
Aktuell BP § 4.1
aktuell_Begründung
GOP GE B19 Niederschmalkalden § 4 (1) Vorentwurf Juli 2020
200831_ext_Maßnahme_A7_r
200831_ext_Maßnahme_E1_r
200831_Maßnahmenplan

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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet an der B19“ der
    Stadt Schmalkalden wird bestätigt.

 

2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der für
    die Planung wichtigsten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB.

 

3. Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplanes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats.

 

4. Der Ort und die Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem
    Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

 

 

 

 

 

 

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Begründung:

 

Verfahrensstand

Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden hat am 19.03.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet an der B19“ beschlossen.

 

Mit dem beauftragten Büro KGS Stadtplanungsbüro Helk GmbH wurde gemeinsam mit der Stadt der Vorentwurf des Bebauungsplanes erarbeitet und abgestimmt. Der hier zu bestätigende Vorentwurf, ist bereits mit der Erschließungsplanung von dem neuen Industrie- und Gewerbegebiet abgestimmt.

 

Der oben genannte Bebauungsplanvorentwurf dient als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und für die Beteiligung der für die Planung wichtigsten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

 

 

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Anlagen

 

 

 

 

Bürgermeister

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

01.09.2020

6

-

1

x

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

26.08.2020

7

-

-

x

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aktuell BP § 4.1 (2910 KB)    
Anlage 2 2 aktuell_Begründung (3118 KB)    
Anlage 3 3 GOP GE B19 Niederschmalkalden § 4 (1) Vorentwurf Juli 2020 (2075 KB)    
Anlage 4 4 200831_ext_Maßnahme_A7_r (506 KB)    
Anlage 5 5 200831_ext_Maßnahme_E1_r (465 KB)    
Anlage 6 6 200831_Maßnahmenplan (1442 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   03.09.2020 07:54:46   Heidrun Schrader