Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden  

 
 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 13 Beschluss:029/26S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.03.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:03 - 20:19
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 127/25-1 Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
BV 127/25
Federführend:60/3 Tiefbau und Grünflächen Bearbeiter/-in: Haß, Henrik

 

Der TOP wurde gemeinsam mit dem vorhergehenden TOP (Friedhofssatzung) beraten.

 


 

Beschluss Nr. 029/26S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.       Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden mit Wirkung zum 01.05.2026 wie folgt:

 

als eine gemeinsame Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Schmalkalden, den OT Wernshausen mit Helmers und Niederschmalkalden und den Ortsteil Springstille auf der Grundlage der Kostenermittlung für den Ortsteil Springstille.

(dazu folgende Anlagen im Entwurf beigefügt:

„SMA-FriedhofsGebührenBerechnung-260224__alle.pdf“

„SMA-FriedhofsGebührenSatzung-260224__alle.pdf“)  

 

  1.       Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden vom 08.08.2005 wird mit Wirkung zum 01.05.2026 aufgehoben.             

 

  1.       Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Wernshausen vom 27.11.1998, zuletzt geändert am 27.07.2007, wird mit Wirkung zum 01.05.2026 aufgehoben.

 

  1. Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Springstille vom 18.08.2009, geändert am 07.10.2014, wird mit Wirkung zum 01.05.2026 aufgehoben.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

19

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