Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 127/25  

 
 
Betreff: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden ab 01.01.2026
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/3 Tiefbau und Grünflächen Bearbeiter/-in: Haß, Henrik
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
25.11.2025 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Stadtrat Entscheidung
08.12.2025 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden      
Anlagen:
Friedhofsgebühren Schmalkalden_251114
2-Anlage-2025-04-19-VWR21-Bericht-Friedhofsgebühren-S-2
Schmalk_FriedhofsGebührenSatzung_251114

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden mit Wirkung zum 01.01.2026.
  2. Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden vom 08.08.2005 wird mit Wirkung zum 31.12.2025 aufgehoben.
  3. Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Wernshausen vom 27.11.1998, zuletzt geändert am 27.07.2007, wird mit Wirkung zum 31.12.2025 aufgehoben.
  4. Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Springstille vom 18.08.2009, geändert am 07.10.2014, wird mit Wirkung zum 31.12.2025 aufgehoben.

 


Begründung:

 

Die derzeit in der Stadt Schmalkalden geltenden 3 Friedhofsgebührensatzungen (Schmalkalden, Wernshausen, Springstille) basieren auf früher geltenden Kalkulationsgrundlagen. Die Gebühren wurden seit ihrer jeweiligen Einführung nicht angepasst.

 

Die aktuellen Gebührensätze decken die stetig gestiegenen Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten nicht mehr ab, sodass der städtische Haushalt zunehmend belastet wird. Dies widerspricht den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung sowie den rechtlichen Vorgaben zur Erhebung kostendeckender Benutzungsgebühren gemäß Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG). Eine dauerhafte strukturelle Unterdeckung ist haushaltsrechtlich nicht zulässig. Der Thüringer Rechnungshof wies bereits 2019 im Rahmen einer Prüfung auf den unzureichenden Kostendeckungsgrad hin und regte eine Überarbeitung an.

 

Zur Vereinheitlichung des Friedhofsgebührenrechts im gesamten Stadtgebiet und zur Herstellung eines angemessenen Kostendeckungsgrades wurden die Friedhofsgebühren durch ein externes Fachbüro neu ermittelt und in einer Kalkulation zusammengeführt. Die Berechnung erfolgte unter Berücksichtigung aktueller Personal-, Sach- und Unterhaltungskosten sowie realistischer Fallzahlen.

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt: 7500.1100

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

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Anlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Friedhofsgebühren Schmalkalden_251114 (287 KB)    
Anlage 2 2 2-Anlage-2025-04-19-VWR21-Bericht-Friedhofsgebühren-S-2 (1085 KB)    
Anlage 3 3 Schmalk_FriedhofsGebührenSatzung_251114 (321 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   17.11.2025 10:15:13   Henrik Haß