Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 127/25  

 
 
Betreff: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/3 Tiefbau und Grünflächen Bearbeiter/-in: Haß, Henrik
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
25.11.2025 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
20.01.2026 
Sitzung des erweiterten Haupt- und Finanzausschusses      
Ortsteilrat Springstille Vorberatung
28.01.2026 
Bürgerversammlung; anschließend Sitzung des Ortsteilrates Springstille      
Ortsteilrat Wernshausen Vorberatung
29.01.2026    Sitzung des Ortsteilrates Wernshausen      
Stadtrat Entscheidung
02.02.2026 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden      
Anlagen:
2-Anlage-2025-04-19-VWR21-Bericht-Friedhofsgebühren-S-2
Variante1__SMA-FriedhofsGebührenBerechnung-260121__alle.pdf
Variante1__SMA-FriedhofsGebührenSatzung-260121__alle.pdf
Variante2__SMA-FriedhofsGebührenBerechnung-260121__getrennt.pdf
Variante2__SMA-FriedhofsGebührenSatzung-260121__SMA.pdf
Variante2__SMA-FriedhofsGebührenSatzung-260121__WSH.pdf
Variante2__SMA-FriedhofsGebührenSatzung-260121__SST.pdf
Variante3__SMA-FriedhofsGebührenBerechnung-260121__SMA-WSH.pdf
Variante3__SMA-FriedhofsGebührenSatzung-260121__SMA-WSH.pdf
Variante3__SMA-FriedhofsGebührenSatzung-260121__SST.pdf

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden mit Wirkung zum 01.04.2026 in folgender Variante:

 

Variante 1
eine gemeinsame Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Schmalkalden, den OT Wernshausen mit Helmers und Niederschmalkalden und den Ortsteil Springstille auf der Grundlage der gemeinsamen Kostenermittlung für alle Ortsteile.

(dazu folgende Anlagen im Entwurf beigefügt:

Variante1__SMA-FriedhofsGebührenBerechnung-260121__alle.pdf

Variante1__SMA-FriedhofsGebührenSatzung-260121__alle.pdf)

 

oder

 

Variante 2

drei getrennte Friedhofsgebührensatzungen für die drei Bereiche der Stadt Schmalkalden, den OT Wernshausen mit Helmers und Niederschmalkalden und den OT Springstille) auf der Grundlage der getrennten Kostenermittlung für die Bereiche.

(dazu folgende Anlagen im Entwurf beigefügt:

Variante2__SMA-FriedhofsGebührenBerechnung-260121__getrennt.pdf

Variante2__SMA-FriedhofsGebührenSatzung-260121__SMA.pdf

Variante2__SMA-FriedhofsGebührenSatzung-260121__SST.pdf

Variante2__SMA-FriedhofsGebührenSatzung-260121__WSH.pdf)

 

oder

 

Variante 3
eine gemeinsame Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Schmalkalden und dem OT Wernshausen einschl. Helmers und Niederschmalkalden, sowie eine eigene Friedhofsgebührensatzung für den OT Springstille auf der Grundlage der gemeinsamen Kostenermittlung für Schmalkalden und OT Wernshausen sowie getrennter Kostenermittlung für den OT Springstille.

(dazu folgende Anlagen im Entwurf beigefügt:

Variante3__SMA-FriedhofsGebührenBerechnung-260121__SMA-WSH.pdf

Variante3__SMA-FriedhofsGebührenSatzung-260121__SMA-WSH.pdf

Variante3__SMA-FriedhofsGebührenSatzung-260121__SST.pdf)

 

 

  1. Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden vom 08.08.2005 wird mit Wirkung zum 01.04.2026 aufgehoben.
  2. Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Wernshausen vom 27.11.1998, zuletzt geändert am 27.07.2007, wird mit Wirkung zum 01.04.2026 aufgehoben.
  3. Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Springstille vom 18.08.2009, geändert am 07.10.2014, wird mit Wirkung zum 01.04.2026 aufgehoben.

 

 


Begründung:

 

Die derzeit in der Stadt Schmalkalden geltenden 3 Friedhofsgebührensatzungen (Schmalkalden, Wernshausen, Springstille) basieren auf früher geltenden Kalkulationsgrundlagen. Die Gebühren wurden seit ihrer jeweiligen Einführung nicht angepasst.

 

Die aktuellen Gebührensätze decken die stetig gestiegenen Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten nicht mehr ab, sodass der städtische Haushalt zunehmend belastet wird. Dies widerspricht den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung sowie den rechtlichen Vorgaben zur Erhebung kostendeckender Benutzungsgebühren gemäß Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG). Eine dauerhafte strukturelle Unterdeckung ist haushaltsrechtlich nicht zulässig. Der Thüringer Rechnungshof wies bereits 2019 im Rahmen einer Prüfung auf den unzureichenden Kostendeckungsgrad hin und regte eine Überarbeitung an.

 

Zur Vereinheitlichung des Friedhofsgebührenrechts im gesamten Stadtgebiet und zur Herstellung eines angemessenen Kostendeckungsgrades wurden die Friedhofsgebühren durch ein externes Fachbüro grundhaft neu ermittelt. Die Berechnung erfolgte unter Berücksichtigung aktueller Personal-, Sach- und Unterhaltungskosten sowie realistischer Fallzahlen.

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme:

       in Höhe von:

       HHSt: 7500.1100

Ausgabe:

       in Höhe von:

       HHSt:

siehe Begründung

 

mmerer

 


 

Anlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 2-Anlage-2025-04-19-VWR21-Bericht-Friedhofsgebühren-S-2 (1085 KB)    
Anlage 6 2 Variante1__SMA-FriedhofsGebührenBerechnung-260121__alle.pdf (343 KB)    
Anlage 4 3 Variante1__SMA-FriedhofsGebührenSatzung-260121__alle.pdf (343 KB)    
Anlage 8 4 Variante2__SMA-FriedhofsGebührenBerechnung-260121__getrennt.pdf (355 KB)    
Anlage 9 5 Variante2__SMA-FriedhofsGebührenSatzung-260121__SMA.pdf (343 KB)    
Anlage 3 6 Variante2__SMA-FriedhofsGebührenSatzung-260121__WSH.pdf (344 KB)    
Anlage 1 7 Variante2__SMA-FriedhofsGebührenSatzung-260121__SST.pdf (343 KB)    
Anlage 7 8 Variante3__SMA-FriedhofsGebührenBerechnung-260121__SMA-WSH.pdf (349 KB)    
Anlage 5 9 Variante3__SMA-FriedhofsGebührenSatzung-260121__SMA-WSH.pdf (345 KB)    
Anlage 10 10 Variante3__SMA-FriedhofsGebührenSatzung-260121__SST.pdf (342 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   22.01.2026 18:48:05   Volkmar Werner