Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 127/25-1  

 
 
Betreff: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
BV 127/25
Federführend:60/3 Tiefbau und Grünflächen Bearbeiter/-in: Haß, Henrik
Beratungsfolge:
Ortsteilrat Springstille Vorberatung
04.03.2026    Sitzung des Ortsteilrates Springstille      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.03.2026 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Ortsteilrat Wernshausen Vorberatung
16.03.2026    Sitzung des Ortsteilrates Wernshausen      
Stadtrat Entscheidung
23.03.2026 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden      
Anlagen:
SMA-FriedhofsGebührenBerechnung-260224__alle
SMA-FriedhofsGebührenSatzung-260224__alle

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden mit Wirkung zum 01.05.2026 wie folgt:

 

als eine gemeinsame Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Schmalkalden, den OT Wernshausen mit Helmers und Niederschmalkalden und den Ortsteil Springstille auf der Grundlage der Kostenermittlung für den Ortsteil Springstille.

(dazu folgende Anlagen im Entwurf beigefügt:

SMA-FriedhofsGebührenBerechnung-260224__alle.pdf

SMA-FriedhofsGebührenSatzung-260224__alle.pdf)

 

 

  1. Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden vom 08.08.2005 wird mit Wirkung zum 01.05.2026 aufgehoben.
  2. Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Wernshausen vom 27.11.1998, zuletzt geändert am 27.07.2007, wird mit Wirkung zum 01.05.2026 aufgehoben.
  3. Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Springstille vom 18.08.2009, geändert am 07.10.2014, wird mit Wirkung zum 01.05.2026 aufgehoben.

 

 


Begründung:

 

Die derzeit in der Stadt Schmalkalden geltenden 3 Friedhofsgebührensatzungen (Schmalkalden, Wernshausen, Springstille) basieren auf früher geltenden Kalkulationsgrundlagen. Die Gebühren wurden seit ihrer jeweiligen Einführung nicht angepasst.

 

Die aktuellen Gebührensätze decken die stetig gestiegenen Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten nicht mehr ab, sodass der städtische Haushalt zunehmend belastet wird. Dies widerspricht den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung sowie den rechtlichen Vorgaben zur Erhebung kostendeckender Benutzungsgebühren gemäß Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG). Eine dauerhafte strukturelle Unterdeckung ist haushaltsrechtlich nicht zulässig. Der Thüringer Rechnungshof wies bereits 2019 im Rahmen einer Prüfung auf den unzureichenden Kostendeckungsgrad hin und regte eine Überarbeitung an.

 

Zur Vereinheitlichung des Friedhofsgebührenrechts im gesamten Stadtgebiet und zur Herstellung eines angemessenen Kostendeckungsgrades wurden die Friedhofsgebühren durch ein externes Fachbüro grundhaft neu ermittelt. Die Berechnung erfolgte unter Berücksichtigung aktueller Personal-, Sach- und Unterhaltungskosten sowie realistischer Fallzahlen.

 

Finanzielle Auswirkungen auf der Basis der Fallzahlen 2024:

 

Einnahmen: 184.735 €  Prognose 2026

Ausgaben:    318.561 €  HHPlan 2026

 

Friedhofsfläche 80%  Park- und Gartenfläche 20%

Ausgaben:    254.849 €  63.712 €

 

Kostendeckungsgrad 75%  Kostendeckungsgrad tatsächlich

Ausgaben: 191.137 €  72,5 %

 

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme:

       in Höhe von: 184.431 €

       HHSt: 7500.1100

Ausgabe:

       in Höhe von: 318.561 €

       HHSt: 7500.4140 7110

 

siehe Begründung

 

mmerer

 

 


 

Anlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 SMA-FriedhofsGebührenBerechnung-260224__alle (342 KB)    
Anlage 3 2 SMA-FriedhofsGebührenSatzung-260224__alle (321 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   27.02.2026 10:25:41   Volkmar Werner