Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
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Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
als eine gemeinsame Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Schmalkalden, den OT Wernshausen mit Helmers und Niederschmalkalden und den Ortsteil Springstille auf der Grundlage der Kostenermittlung für den Ortsteil Springstille. (dazu folgende Anlagen im Entwurf beigefügt: „SMA-FriedhofsGebührenBerechnung-260224__alle.pdf“ „SMA-FriedhofsGebührenSatzung-260224__alle.pdf“)
Begründung:
Die derzeit in der Stadt Schmalkalden geltenden 3 Friedhofsgebührensatzungen (Schmalkalden, Wernshausen, Springstille) basieren auf früher geltenden Kalkulationsgrundlagen. Die Gebühren wurden seit ihrer jeweiligen Einführung nicht angepasst.
Die aktuellen Gebührensätze decken die stetig gestiegenen Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten nicht mehr ab, sodass der städtische Haushalt zunehmend belastet wird. Dies widerspricht den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung sowie den rechtlichen Vorgaben zur Erhebung kostendeckender Benutzungsgebühren gemäß Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG). Eine dauerhafte strukturelle Unterdeckung ist haushaltsrechtlich nicht zulässig. Der Thüringer Rechnungshof wies bereits 2019 im Rahmen einer Prüfung auf den unzureichenden Kostendeckungsgrad hin und regte eine Überarbeitung an.
Zur Vereinheitlichung des Friedhofsgebührenrechts im gesamten Stadtgebiet und zur Herstellung eines angemessenen Kostendeckungsgrades wurden die Friedhofsgebühren durch ein externes Fachbüro grundhaft neu ermittelt. Die Berechnung erfolgte unter Berücksichtigung aktueller Personal-, Sach- und Unterhaltungskosten sowie realistischer Fallzahlen.
Finanzielle Auswirkungen auf der Basis der Fallzahlen 2024:
Einnahmen: 184.735 € Prognose 2026 Ausgaben: 318.561 € HHPlan 2026
Friedhofsfläche 80% Park- und Gartenfläche 20% Ausgaben: 254.849 € 63.712 €
Kostendeckungsgrad 75% Kostendeckungsgrad tatsächlich Ausgaben: 191.137 € 72,5 %
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