Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Auch die Benutzungssatzung der Notunterkunft ist bezüglich § 2b UStG anzupassen. Frau Kirchner und Frau Knauer erläutern, dass es sich bei der Notunterkunft um die Möglichkeit einer vorübergehenden Übernachtung handelt. Zudem hält die Stadt mit der Lutherwohnung eine weitere vorübergehende Übernachtungsmöglichkeit vor. Der Umsatz insgesamt liegt über der Grenze von 17.500 € jährlich, wodurch die Umsatzsteuerpflicht greift. Der Bürgermeister ergänzt, dass die um die MwSt. erhöhten Kosten der Notunterkunft unkritisch sind, da die Notunterkunft kostendeckend arbeitet.
Frau Kirchner merkt an, dass die Anlage zur Beschlussvorlage bis zur Stadtratssitzung ausgetauscht wird, da bei der Regelung „zuzüglich der gesetzlichen MwSt.“ der konkrete Prozentsatz anzugeben ist. Frau Knauer erläutert, dass dies gegenüber dem Finanzamt so ausgewiesen sein muss (nachrichtlich), da für die Nutzung der Notunterkunft keine Rechnungsstellung erfolgt. Sie schlägt daher die Formulierung „zuzüglich der gesetzlichen MwSt. (derzeit 19 %)“ vor.
Sonstige Anmerkungen gibt es nicht.
Der Haupt- und Finanzausschuss gibt einstimmig nachstehende Beschlussempfehlung an den Stadtrat:
Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschließt die in der Anlage beigefügte Kostensatzung zur Satzung über die Benutzung von Notunterkünften der Stadt Schmalkalden (Notunterkunfts-Kostensatzung).
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