Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Bezüglich der Friedhofsgebührensatzung informiert der Bürgermeister, dass für einen Teilbereich der Grabstätten künftig ebenfalls § 2b UStG umzusetzen ist. Frau Knauer führt aus, dass die Stadt bezüglich der Grabstellen Miet-/Pachtverhältnisse hat. Solange Grabstellen parzellierbar sind, besteht keine Umsatzsteuerpflicht. Urnengemeinschaftsgrabstätten sowie -anlagen sind nicht parzellierbar (da nicht erkennbar ist, wer wo begraben wurde) und unterliegen deshalb der Umsatzsteuerpflicht. Weil mit den Pflegearbeiten auch private Unternehmen beauftragt werden könnten, steht die Stadt im Wettbewerb, sodass die Pflegekosten ebenso umsatzsteuerpflichtig sind. Weiterer Grund für die Überprüfung aller Friedhofsgebühren, so Herr Kaminski, ist die Aufforderung des Rechnungshofes aus dem Jahr 2019, die Friedhofsgebühren von Schmalkalden und Wernshausen in einer Friedhofssatzung zusammenzufassen. Das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes wies außerdem darauf hin, dass die Friedhofsgebührenhöhen insgesamt zu überprüfen sind: aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen sind die Gebühren gegenüber den Ausgaben in Bezug auf die Kostendeckung nicht mehr verhältnismäßig. Springstille ist bei der Betrachtung noch außen vor. Gemäß Eingliederungsvertrag besteht zeitlich noch keine Notwendigkeit zur Gebührenanpassung. Hinsichtlich der Pflegekosten wurden die Kosten zur Unterhaltung der Friedhöfe selbst (Grabstellen) sowie der Parkanlagen bzw. des parkähnlichen Teils auf den Friedhöfen zusammengetragen und die Kosten pro Grabstelle ermittelt, mit und ohne den parkähnlichen Teil. Die vom Bau-Ausschuss präferierte prozentuale Verteilung soll im nichtöffentlichen Sitzungsteil diskutiert werden. Der parkähnliche Friedhofsteil umfasst etwa 40 % der Fläche. Das Verhältnis der Gebühren zum Aufwand soll für den Gebührenzahler ausgewogen sein. Wenn beispielsweise nur 20 % als Parkfläche angenommen würde, wären die Gebühren kaum noch leistbar. Über den Anteil an zu berücksichtigenden Park- und parkähnlichen Flächen soll zunächst nichtöffentlich diskutiert werden. Im Ergebnis müssen die Gebühren für die Bevölkerung wirtschaftlich darstellbar sein. Die konkrete Information zur prozentualen Verteilung wird zur öffentlichen Stadtratssitzung gegeben.
Herr Hilpert hat heute die Ortsteilbürgermeister per Mail informiert, dass die öffentliche Beschlussvorlage zur Friedhofssatzung/Friedhofsgebührensatzung nebst Anlagen über Allris® eingesehen sowie in den Ortsteilräten beraten werden kann.
Zur Friedhofssatzung legt Herr Hilpert dar, dass im § 2 (7) das Thema „Winterdienst für andere Bestatter“ noch zu klären und entsprechend in die Satzung aufzunehmen ist. Er empfiehlt, dass in diesem Fall der Bestatter und nicht die Stadt Schmalkalden den Winterdienst organisiert; die Entscheidung darüber obliegt dem Stadtrat. Bisher beauftragt die Stadt die Namenssteine für die Urnenrasengrabplatten. Künftig können die Angehörigen die Namenssteine nach städtischen Vorgaben (z.B. Maße der Grund- und der Deckplatte) selbst bestellen. Der Bürgermeister fragt, ob Urnengemeinschaftsanlagen z.B. in Näherstille oder Asbach möglich und vorgesehen sind, da ihn verschiedene Nachfragen diesbezüglich erreicht haben. Herr Hilpert bestätigt, dass alle in der Satzung enthaltenen Grabarten auf allen Friedhöfen der Stadt Schmalkalden rechtlich möglich sind.
Die Umsetzung eines Grabfeldes mit stehenden statt liegenden Grabplatten als Urnenrasengrabfeld, gemäß Anfrage aus dem OT Wernshausen, wird derzeit noch geprüft, wie Herr Hilpert informiert. Eine gesonderte Berücksichtigung in der Friedhofssatzung ist nicht erforderlich, da „Grabstätten mit zusätzlichen Gestaltungsanforderungen“ bereits enthalten sind.
Herr Liebaug möchte wissen, warum die Liegezeit von 25 auf 15/20 Jahre reduziert wird. Dazu führt Herr Hilpert aus, dass das die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestliegezeiten sind. Geringere Liegezeiten führen dazu, dass keine Friedhofserweiterungen erforderlich werden. Zudem ist bei den Wahlgräbern die Liegezeit verlängerbar.
Außerdem stellt Herr Liebaug fest, dass die früheren Bestattungsbezirke mit der Satzung eliminiert werden. Dies bestätigt Herr Hilpert: es gibt nur noch eine Stadt Schmalkalden.
Bezüglich der Gebühren für Springstille fragt Herr Kaiser, ob diese dauerhaft so gültig bleiben, da der Eingliederungsvertrag die Angleichung der Friedhofsgebühren ausnimmt. Seiner Meinung nach gilt dies ebenso für Wernshausen, da laut Prüfbericht des Rechnungshofes die Friedhofsgebührensatzung getrennt zu behandeln ist, die Gebühren jedoch von Zeit zu Zeit zu überprüfen sind. Herr Kaminski erläutert, dass Satzungen grundsätzlich innerhalb von 3 bis 5 Jahren anzugleichen sind. Darüber war sich sowohl Wernshausen als auch Springstille im Klaren. Aufgrund der sensiblen Thematik „Friedhof“, besonders in den Ortsteilen, hat die Stadt Schmalkalden so lange wie möglich auf die Angleichung verzichtet.
Herr Liebaug hält es wegen der angesprochenen Sensibilität des Themas für wichtig, dass die Ortsteilbürgermeister die Beschlussvorlage mit ihren Ortsteilräten vorberaten können.
Der Bürgermeister lässt heute nicht über die Beschlussvorlage abstimmen. Nach Beratung innerhalb der Fraktionen erfolgt die Beschlussfassung zur Stadtratssitzung. Für inhaltliche Nachfragen steht Herr Hilpert gerne zur Verfügung.
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