Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Satzung über die Benutzung der öffentlichen Toilettenanlagen der Stadt Schmalkalden sowie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Toilettenanlagen der Stadt Schmalkalden  

 
 
24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 11.10.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:04 - 20:04
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 107/22 Benutzungs- und Entgeltordnung über die Benutzung der öffentlichen Toilettenanlagen der Stadt Schmalkalden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20/4 Liegenschaften und Forsten Bearbeiter/-in: Wehowski, Nadine

 

Frau Tischer gibt einleitend einige Erläuterungen: Bisher war die Benutzung/Gebührenerhebung der öffentlichen Toilettenanlagen nicht geregelt. Vor dem Hintergrund der Einführung des § 2b UStG war zunächst die Regelung per Satzung angedacht, aufgrund des öffentlich-rechtlichen Charakters und weil die jährlichen Einnahmen unterhalb der umsatzsteuerpflichtigen Grenze von 17.500 € liegen. Bei einer Satzung ist der Rechtsaufsicht jedoch eine Gebührenkalkulation vorzulegen, um die Kostendeckung nachzuweisen. Dies ist nicht umsetzbar, unter anderem weil die Gebühren bei etwa 20 € pro Toilettenbenutzung liegen würden, um die Kosten zu decken. Die Rechtsaufsicht wiederum kann die Satzung mit der von der Stadt veranschlagten Gebühr von 1 € pro Toilettenbenutzung nicht genehmigen. Somit wird die Regelung in Form einer Benutzungs- und Entgeltordnung erfolgen. Hier greift dann allerdings die Umsatzsteuerpflicht. Die Beschlussvorlage samt Anlagen wird für die kommende Stadtratssitzung entsprechend angepasst.

Der Bürgermeister ergänzt, dass sowohl Personalkosten für die Reinigung der Toiletten als auch Verbrauchskosten anfallen und die Kosten somit ca. 60.000 € jährlich betragen.

 

Herr Danz findet es aus Sicht der Bürger absurd, dass sich die Stadtverwaltung vor dem Hintergrund des § 2b UStG mit dem Thema der Benutzung der öffentlichen Toiletten so ausführlich beschäftigen muss. Laut Herrn Kaminski erarbeitet die Stadt eine vernünftige Lösung mit akzeptablen Preisen außerhalb des Satzungsrechts, um bußgeld- oder strafrechtliche Konsequenzen für die Stadt auszuschließen.

 

Herr Hammen schlägt einen Lösungsansatz ohne Gebühren vor, da diese den städtischen Zuschuss bei Weitem nicht decken. Dem entgegnet der Bürgermeister, dass die geringe Gebühr als symbolische Zugangsbeschränkung zu sehen ist. Ansonsten würden die Räumlichkeiten möglicherweise für andere Zwecke genutzt (z.B. zum Übernachten).

 

Da die Benutzungs- und Entgeltordnung für die öffentlichen Toilettenanlagen erstmals geregelt wird, soll der Stadtrat einmalig über die Beschlussvorlage entscheiden. In Zukunft erhält der Stadtrat lediglich eine Informationsvorlage zur Kenntnis (aufgrund Verwaltungshandeln – analog Parkgebührenordnung).

 

Die Beschlussvorlage wird zurückgestellt und soll, nach Aufnahme der besprochenen Änderungen, im Stadtrat entschieden werden.