Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Zu diesem und den folgenden TOPs begrüßt der Bürgermeister Frau Knauer aus dem SG Allgemeine Finanzverwaltung, die unter anderem für steuerliche Belange zuständig ist, und bittet sie, in den Sachverhalt einzuführen.
Mit der Umsetzung des § 2b UStG ist die Stadt zunächst als Unternehmer zu betrachten. Hoheitliche Tätigkeiten sind ausgenommen, da nicht in einen Wettbewerb eingetreten wird. Umsätze auf öffentlich-rechtlicher Grundlage unter 17.500 € jährlich sind ebenfalls außen vor. Für alle anderen Umsätze ist die Stadt ab dem 01.01.2023 umsatzsteuerpflichtig. Ursache ist, dass in Deutschland als einzigem europäischen Land bislang keine grundsätzliche Umsatzsteuerpflicht galt, sodass der Europäische Gerichtshof urteilte, dass diese in Deutschland ebenso zu praktizieren ist, um den Wettbewerb nicht zu verzerren. Herr Kaminski ergänzt, dass Kommunen bisher gegenüber privaten Unternehmen ihre Leistungen um 19 % günstiger anbieten konnten, da keine Mehrwertsteuer (MwSt.) zu berücksichtigen war. Die Umsetzung des § 2b UStG war schon vor 2 Jahren vorgesehen, wurde dann aber coronabedingt verschoben. Sie erfolgt zu Lasten der Nutzer von städtischen Leistungen, da die an das Finanzamt abzuführenden 19 % MwSt. auf die Nutzer umgelegt werden. Zudem ist für die Stadt mehr Aufwand damit verbunden, z.B. aufgrund der entsprechenden Verbuchung oder der abzugebenden Steuererklärungen. Die Nicht-Umsetzung würde aber zu Problemen – bis hin zur Erfüllung strafrechtlicher Tatbestände – nicht nur gegenüber der Rechtsaufsicht oder dem Rechnungshof, sondern insbesondere gegenüber dem Finanzamt führen.
Der Kultur-Ausschuss hatte der Entgelt- und Benutzungsordnung für die städtischen Räumlichkeiten zugestimmt, mit den Maßgaben, dass die Mietbarkeit der Räume in den Feuerwehrgerätehäusern nochmals geprüft sowie eine klarstellende Formulierung aufgenommen wird, wonach Räumlichkeiten für eigene städtische Veranstaltungen grundsätzlich unentgeltlich und ohne gesonderte Zustimmung des Kultur-Ausschusses genutzt werden können. Die Miete von Feuerwehr-Räumen durch Private wird – Stand jetzt – künftig ausgeschlossen. Frau Tischer teilt mit, dass die Kostenfreiheit nur gilt, wenn die Stadt Schmalkalden klar als einzigster Veranstalter (ohne weitere Veranstaltungspartner) erkennbar ist. Auf Nachfrage von Herrn Liebaug erläutert der Bürgermeister, dass Veranstaltungen städtischer Beteiligungen nicht gemeint sind.
Herr Kaiser vermisst den Vergleich zur bestehenden Benutzungsordnung. Herr Kaminski schlägt vor, diesen bis zur Stadtratssitzung der Beschlussvorlage beizufügen. Aus dem Vergleich geht hervor, dass die neuen Mietpreise keine Kostensteigerungen enthalten. Es wurden lediglich die 19 % MwSt. berücksichtigt (aufgerundet). Außerdem möchte Herr Kaiser wissen, ob die Räume ohne MwSt., die Einrichtung (Küche usw.) aber mit MwSt. vermietet werden. Dies bestätigt Frau Knauer. In den Nutzungsverträgen wird das künftig entsprechend ausgewiesen, so Frau Tischer.
Herr Liebaug bittet darum, einen Vergleich alt/neu den Beschlussvorlagen künftig grundsätzlich beizufügen.
Auf Nachfrage von Herrn Liebaug, ob die Mietbarkeit von Feuerwehr-Räumen tatsächlich künftig ausgeschlossen ist, teilt der Bürgermeister mit, dass das bis zur Stadtratssitzung nochmals mit dem Stadtbrandmeister abgestimmt wird, mit der Empfehlung der Vermietung gegen ein geringes Entgelt, um kostenfreie inoffizielle Nutzungen zu vermeiden.
Weiteren Redebedarf zu dieser Beschlussvorlage gibt es nicht.
Die Ausschussmitglieder geben einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat:
Der Stadtrat beschließt die zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Entgelt- und Benutzungsordnung der Stadt Schmalkalden für die Benutzung städtischer Gebäude und Räumlichkeiten mit Wirkung zum 01.01.2023.
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