Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 019/21  

 
 
Betreff: Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet "Krumme Hohle"
Hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz Vorberatung
17.03.2021    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz      
Ausschuss für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz Vorberatung
12.05.2021    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
18.05.2021 
12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Stadtrat Entscheidung
31.05.2021 
17. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (029/21S)
Anlagen:
Lageplan räumlicher Geltungsbereich
Übersichtsplan

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Beschlussvorschlag:

 

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des § 2  Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung  Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet „Krumme Hohle“.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, sind zu unterrichten und zur Äußerung auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierung der Umweltprüfung  aufzufordern.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Begründung:

 

  1. Anlass und Ziele

 

Der Bedarf an erschlossenem Bauland zur Errichtung von Einfamilienwohnhäusern im Stadtgebiet

 Schmalkaldens ist nach wie vor groß.

 Um diesen Bedarf teilweise Rechnung zu tragen, ist für das im beigefügten Lageplan dargestellte               Gebiet      

 „Krumme Hohle“ ein Bebauungsplan mit dem Ziel aufzustellen,  für die Errichtung von 

  Einfamilienwohnhäusern das erforderliche Planungs- und Baurecht sowie die erforderliche               Erschließung zu  schaffen.

 Der räumliche Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellt und umfasst eine               Fläche von ca. 3,68 ha.

 

  1. Verfahrensstand

 

 Im Flächennutzungsplan der Stadt Schmalkalden ist der zu überplanende Bereich als               Erweiterungsfläche für den Wohnungsbau dargestellt. Der aufzustellende Bebauungsplan entspricht               somit den städtebaulichen Entwicklungszielen der Stadt Schmalkalden.

 Der Bebauungsplan ist daher auf der Grundlage des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aufzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

 

 

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Anlagen: Lageplan mit Darstellung des räumlichen Geltungsbereich

                        Übersichtsplan

 

 

 

 

Bürgermeister

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

18.05.2021

3

1

1

x

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

17.03.2021

12.05.2021

6

3

1

2

-

1

x

x

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan räumlicher Geltungsbereich (5812 KB)    
Anlage 2 2 Übersichtsplan (1370 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   19.05.2021 09:14:20   Michaela Dehler