Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Begründung:
Der Bedarf an erschlossenem Bauland zur Errichtung von Einfamilienwohnhäusern im Stadtgebiet Schmalkaldens ist nach wie vor groß. Um diesen Bedarf teilweise Rechnung zu tragen, ist für das im beigefügten Lageplan dargestellte Gebiet „Krumme Hohle“ ein Bebauungsplan mit dem Ziel aufzustellen, für die Errichtung von Einfamilienwohnhäusern das erforderliche Planungs- und Baurecht sowie die erforderliche Erschließung zu schaffen. Der räumliche Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 3,68 ha.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Schmalkalden ist der zu überplanende Bereich als Erweiterungsfläche für den Wohnungsbau dargestellt. Der aufzustellende Bebauungsplan entspricht somit den städtebaulichen Entwicklungszielen der Stadt Schmalkalden. Der Bebauungsplan ist daher auf der Grundlage des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aufzustellen.
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