Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 128/25-1  

 
 
Betreff: Friedhofssatzung der Stadt Schmalkalden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
BV 128/25
Federführend:60/3 Tiefbau und Grünflächen Bearbeiter/-in: Haß, Henrik
Beratungsfolge:
Ortsteilrat Springstille Vorberatung
04.03.2026    Sitzung des Ortsteilrates Springstille      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.03.2026 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Ortsteilrat Wernshausen Vorberatung
16.03.2026    Sitzung des Ortsteilrates Wernshausen      
Stadtrat Entscheidung
23.03.2026 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden      
Anlagen:
SMA-FriedhofsSatzung_260127__alle

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Friedhofssatzung der Stadt Schmalkalden mit Wirkung zum 01.05.2026 wie folgt:

 

als eine gemeinsame Satzung für die Stadt Schmalkalden, für den OT Wernshausen mit Helmers und Niederschmalkalden und dem Ortsteil Springstille.

(als Anlage SMA-FriedhofsSatzung-260127__alle.pdf“ im Entwurf beigefügt)

 

 

  1. Die Friedhofssatzung der Stadt Schmalkalden vom 15.11.2005, zuletzt geändert am 04.12.2013, wird mit Wirkung zum 01.05.2026 aufgehoben.
  2. Die Friedhofssatzung der Gemeinde Wernshausen vom 04.11.2005, zuletzt geändert am 12.02.2010 wird mit Wirkung zum 01.05.2026 aufgehoben.
  3. Die Friedhofssatzung der Gemeinde Springstille vom 16.10.2010 wird mit Wirkung zum 01.05.2026 aufgehoben.

 

 

 

 

 


Begründung:

 

Im Zuge der Angleichung und Koordination des Bestattungswesens im Gebiet der Stadt Schmalkalden, einschließlich aller Ortsteile, ist eine Überarbeitung und Neuaufstellung der bislang getrennt geltenden Friedhofssatzungen angeraten.

 

Die derzeit geltenden drei Satzungen weisen inhaltliche und strukturelle Unterschiede auf, die eine einheitliche, rechtssichere Anwendung erschweren. Insbesondere abweichende Regelungen zu Ruhezeiten, Gestaltung und Abmessungen von Grabstätten, Nutzungsrechten, wirtschaftlichen Tätigkeiten sowie zu Ordnungsvorschriften führen zu erhöhtem Verwaltungsaufwand, verringern die Transparenz und behindern eine gleichmäßige Rechtsanwendung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.

 

Ziel der Überarbeitung war daher die Entwicklung einer einheitlichen Friedhofssatzung für das gesamte Stadtgebiet. Diese soll als Rahmensatzung grundlegende und übergreifende Regelungen enthalten, insbesondere in den vorgenannten Bereichen.

 

Gleichzeitig eröffnet die neue Satzung die Möglichkeit, ortsspezifische Besonderheiten durch ergänzende Bestimmungen oder Anlagen zu berücksichtigen, um den örtlichen Gegebenheiten und gewachsenen Strukturen der Ortsteile gerecht zu werden.

 

Die Verwaltung erachtet die Harmonisierung der Friedhofssatzungen daher als sachlich geboten und im Sinne einer modernen und bürgernahen Verwaltung für sinnvoll.

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

mmerer

 

 


 

Anlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SMA-FriedhofsSatzung_260127__alle (804 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   27.02.2026 10:27:21   Volkmar Werner