Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
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Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Variante 1: die Friedhofssatzung als eine gemeinsame Satzung für die Stadt Schmalkalden, für den OT Wernshausen mit Helmers und Niederschmalkalden und dem Ortsteil Springstille. (als Anlage „Variante1__SMA-FriedhofsSatzung-260121__alle.pdf“ im Entwurf beigefügt)
oder
Variante 2: die Friedhofssatzungen getrennt für die drei Bereiche Stadt Schmalkalden, OT Wernshausen mit Helmers und Niederschmalkalden und Ortsteil Springstille in der jeweiligen Fassung. (als Anlagen „Variante2__SMA-FriedhofsSatzung-260121__SMA.pdf“ sowie „Variante2__SMA-FriedhofsSatzung-260121__SST.pdf“ und „Variante2__SMA-FriedhofsSatzung-260121__WSH.pdf“ im Entwurf beigefügt)
oder
Variante 3: die Friedhofssatzung als gemeinsame Satzung für Stadt Schmalkalden mit OT Wernshausen einschl. Helmers und Niederschmalkalden, sowie eine eigene Satzung für den OT Springstille. (als Anlagen „Variante3__SMA-FriedhofsSatzung-260121__SMA-WSH.pdf“ und „Variante3__SMA-FriedhofsSatzung-260121__SST.pdf“ im Entwurf beigefügt).
Begründung:
Im Zuge der Angleichung und Koordination des Bestattungswesens im Gebiet der Stadt Schmalkalden, einschließlich aller Ortsteile, ist eine Überarbeitung und Neuaufstellung der bislang getrennt geltenden Friedhofssatzungen angeraten.
Die derzeit geltenden drei Satzungen weisen inhaltliche und strukturelle Unterschiede auf, die eine einheitliche, rechtssichere Anwendung erschweren. Insbesondere abweichende Regelungen zu Ruhezeiten, Gestaltung und Abmessungen von Grabstätten, Nutzungsrechten, wirtschaftlichen Tätigkeiten sowie zu Ordnungsvorschriften führen zu erhöhtem Verwaltungsaufwand, verringern die Transparenz und behindern eine gleichmäßige Rechtsanwendung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.
Ziel der Überarbeitung war daher die Entwicklung einer einheitlichen Friedhofssatzung für das gesamte Stadtgebiet. Diese soll als Rahmensatzung grundlegende und übergreifende Regelungen enthalten, insbesondere in den vorgenannten Bereichen.
Gleichzeitig eröffnet die neue Satzung die Möglichkeit, ortsspezifische Besonderheiten durch ergänzende Bestimmungen oder Anlagen zu berücksichtigen, um den örtlichen Gegebenheiten und gewachsenen Strukturen der Ortsteile gerecht zu werden.
Die Verwaltung erachtet die Harmonisierung der Friedhofssatzungen daher als sachlich geboten und im Sinne einer modernen und bürgernahen Verwaltung für sinnvoll.
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