Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 128/25  

 
 
Betreff: Friedhofssatzung der Stadt Schmalkalden ab 01.01.2026
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/3 Tiefbau und Grünflächen Bearbeiter/-in: Haß, Henrik
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
25.11.2025 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Stadtrat Entscheidung
08.12.2025 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden      
Anlagen:
Schmalk_FriedhofsSatzung_251114

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Friedhofssatzung der Stadt Schmalkalden mit Wirkung zum 01.01.2026.
  2. Die Friedhofssatzung der Stadt Schmalkalden vom 15.11.2005, zuletzt geändert am 04.12.2013, wird mit Wirkung zum 31.12.2025 aufgehoben.
  3. Die Friedhofssatzung der Gemeinde Wernshausen vom 04.11.2005, zuletzt geändert am 12.02.2010 wird mit Wirkung zum 31.12.2025 aufgehoben.
  4. Die Friedhofssatzung der Gemeinde Springstille vom 16.10.2010 wird mit Wirkung zum 31.12.2025 aufgehoben.

 

 


Begründung:

 

Im Zuge der Angleichung und Koordination des Bestattungswesens im Gebiet der Stadt Schmalkalden, einschließlich aller Ortsteile, ist eine Überarbeitung und Neuaufstellung der bislang getrennt geltenden Friedhofssatzungen angeraten.

 

Die derzeit geltenden drei Satzungen weisen inhaltliche und strukturelle Unterschiede auf, die eine einheitliche, rechtssichere Anwendung erschweren. Insbesondere abweichende Regelungen zu Ruhezeiten, Gestaltung und Abmessungen von Grabstätten, Nutzungsrechten, wirtschaftlichen Tätigkeiten sowie zu Ordnungsvorschriften führen zu erhöhtem Verwaltungsaufwand, verringern die Transparenz und behindern eine gleichmäßige Rechtsanwendung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.

 

Ziel der Überarbeitung war daher die Entwicklung einer einheitlichen Friedhofssatzung für das gesamte Stadtgebiet. Diese soll als Rahmensatzung grundlegende und übergreifende Regelungen enthalten, insbesondere in den vorgenannten Bereichen.

 

Gleichzeitig eröffnet die neue Satzung die Möglichkeit, ortsspezifische Besonderheiten durch ergänzende Bestimmungen oder Anlagen zu berücksichtigen, um den örtlichen Gegebenheiten und gewachsenen Strukturen der Ortsteile gerecht zu werden.

 

Die Verwaltung erachtet die Harmonisierung der Friedhofssatzungen daher als sachlich geboten und im Sinne einer modernen und bürgernahen Verwaltung für sinnvoll.

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

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Anlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schmalk_FriedhofsSatzung_251114 (802 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   14.11.2025 14:42:49   Lothar Hilpert