Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
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Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Begründung:
Die derzeit geltenden Friedhofsgebührensatzungen der Stadt Schmalkalden vom 08.08.2005 sowie der Ortsteile Wernshausen vom 27.07.2007 und Springstille vom 18.08.2009 basieren auf damals geltenden Kalkulationsgrundlagen. Die Gebühren wurden seit ihrer jeweiligen Einführung nicht angepasst. Der Thüringer Rechnungshof hat 2019 im Rahmen einer Prüfung auf den unzureichenden Kostendeckungsgrad hingewiesen und eine Überarbeitung angeregt.
Die aktuellen Gebührensätze decken die stetig gestiegenen Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten nicht mehr ab, sodass der städtische Haushalt zunehmend belastet wird. Dies widerspricht den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung sowie den rechtlichen Vorgaben zur Erhebung kostendeckender Benutzungsgebühren gemäß Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG). Eine dauerhafte strukturelle Unterdeckung ist haushaltsrechtlich nicht zulässig.
Zur Vereinheitlichung des Friedhofsgebührenrechts im gesamten Stadtgebiet und zur Herstellung eines angemessenen Kostendeckungsgrades wurde ein externes Fachbüro mit der Kalkulation neuer Gebührensätze beauftragt. Die Berechnung erfolgte getrennt nach den drei Ortsteilen Schmalkalden, Wernshausen, Springstille unter Berücksichtigung aktueller Personal-, Sach- und Unterhaltungskosten sowie realistischer Fallzahlen.
Der aktuelle Vorschlag berücksichtigt sozialverträgliche Aspekte bei der Festlegung des anzustrebenden Kostendeckungsgrades. Alle Vorgaben der Eingliederungsverträge Wernshausen und Springstille wurden eingehalten.
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