Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Ausschreibungsverfahren für die Lieferung von elektrischer Energie Hier: Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zuschlagserteilung  

 
 
13. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 8 Beschluss:084/20S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:05 - 21:50
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 111/20 Ausschreibungsverfahren für die Lieferung von elektrischer Energie
Hier: Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zuschlagserteilung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10/1 Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Schrader, Heidrun

 

Die aktuellen Stromlieferverträge mit der TEAG AG (Allgemeinstromabnahmestellen) und der EWR Worms AG (Straßenbeleuchtung) laufen zum 31.12.2020 aus. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben im Vergaberecht wurde das Unternehmen ISPEX Consulting GmbH aus Hannover im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages beauftragt, das elektronische Ausschreibungsverfahren zur Lieferung von elektrischer Energie für die 187 Stromabnahmestellen der Stadt Schmalkalden für den Zeitraum 2021 bis 2023 durchzuführen. Es ist vorgesehen, dass die Bieter außer konventionellen Energiemix (Graustom) auch Grünstrom, der bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt, anbieten können.

 

Ziel der Stadt ist es, den Zuschlag dem wirtschaftlich günstigsten Anbieter für Grünstrom zu erteilen, wenn der Mehrpreis gegenüber dem günstigsten Angebot für Graustrom 0,15 ct/kWh nicht übersteigt.

 

Entsprechend der vorgegebenen Terminkette endet Ende November die Zuschlagsfrist. Da die nächste Stadtratssitzung erst am 07.12.2020 stattfindet, wird vorgeschlagen, den Bürgermeister zu ermächtigen und zu beauftragen, den Zuschlag zu erteilen.

 

Die Haupt- und Finanzausschussmitglieder wurden über die Vorgehensweise informiert.

 

Herr Simon hat mit Freude festgestellt, dass die Stadt bestrebt ist, möglichst auch regenerative Stromerzeuger zu berücksichtigen. Er hat jedoch Bedenken, dass der festgelegte Mehrpreis von 0,15 ct/kWh nach seiner Auffassung sehr gering ist. Herr Simon hält diese Vorgehensweise für zielführend, dass Schritt für Schritt in die regenerative Stromversorgung eingestiegen wird.

Die öffentliche Ausschreibung ist gesetzlich vorgeschrieben. Daher ist die Vergabe der Stromlieferung an die eigenen Stadtwerke ohne Ausschreibung nicht möglich.

 

Die AfD-Fraktion interessiert das Auftragsvolumen insgesamt. Seine Fraktion hätte sich eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss gewünscht.

Das Gesamtvolumen beläuft sich jährlich für die 187 Stromabnahmestellen auf 2 Mio. kWh. Darunter befinden sich 4 Leistungszähler und 69 Abnahmestellen für die Straßenbeleuchtung.

 

Für Herrn Abicht ist aufgrund des Auftragsvolumens die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss erforderlich. Er stellt daher den Antrag, die Beschlussvorlage an den Haupt- und Finanzausschuss zurückzuverweisen.

Herr Dr. Svoboda hält dem entgegen, dass in der vergangenen Woche bereits durch den Dienstleister die Ausschreibung veröffentlicht wurde und damit die Terminkette bindend ist. Deshalb ist er gegen den Antrag der AfD-Fraktion.

Außerdem kann in der Kürze der Zeit ein Stromliefervertrag ab 01.01.2021 nicht gesichert werden, wenn dem Antrag der AfD-Fraktion stattgegeben wird.

 

Herr Kaiser kann den Ausführungen von Herrn Dr. Svoboda nur folgen. Er verweist darauf, dass das ein übliches Verfahren ist, das auch in den letzten Jahren praktiziert wurde. Da der Zuschlag kurzfristig erfolgen muss, ist es  sinnvoll, den Beschluss so zu fassen.

 

Herr Abicht begründet den Antrag damit, dass er bereits in verschiedenen Ausschüssen diesbezüglich in den vergangenen Monaten nachgefragt hat. Inhaltlich wurde nie in den Ausschüssen darüber informiert. Jetzt liegt eine Beschlussvorlage vor, die aus Zeitgründen beschlossen werden soll. Diese Arbeitsweise ist für ihn unverständlich.

 

Auf Nachfrage von Herrn Liebaug wird daraufhin mitgeteilt, dass lt. Geschäftsordnung der Haupt- und Finanzausschuss darüber nicht abschließend entscheiden kann.

 

Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag der AfD-Fraktion, dass die Beschlussvorlage an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen wird, wie folgt abstimmen:

 

  3 Ja                   16 Nein                     5 Enthaltungen

 

Somit ist der Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt.

 

Vom Stadtrat wird mehrheitlich folgender Beschluss gefasst:

 


Beschluss-Nr. 084/20S

Der Stadtrat beschließt, dass der Bürgermeister der Stadt Schmalkalden, Herr Thomas Kaminski gemäß § 23 Abs. 2 d) der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Schmalkalen vom 12. Dezember 2016 ermächtigt und beauftragt wird, beim aktuell laufenden Ausschreibungsverfahren für die Lieferung von elektrischer Energie den Zuschlag für das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erteilen.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

20

3

1

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