Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 111/20  

 
 
Betreff: Ausschreibungsverfahren für die Lieferung von elektrischer Energie
Hier: Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zuschlagserteilung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10/1 Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Schrader, Heidrun
Beratungsfolge:
Stadtrat Entscheidung
12.10.2020 
13. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (084/20S)

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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt, dass der Bürgermeister der Stadt Schmalkalden, Herr Thomas Kaminski gemäß § 23 Abs. 2 d) der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Schmalkalen vom 12. Dezember 2016 ermächtigt und beauftragt wird, beim aktuell laufenden Ausschreibungsverfahren für die Lieferung von elektrischer Energie den Zuschlag für das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erteilen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Begründung:

 

Die aktuellen Stromlieferverträge mit der TEAG AG (Allgemeinstromabnahmestellen) und der EWR Worms AG (Straßenbeleuchtung) laufen zum 31.12.2020 aus. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im Vergaberecht wurde das Unternehmen ISPEX Consulting GmbH aus Hannover im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages beauftragt, das elektronische Ausschreibungsverfahren zur Lieferung von elektrischer Energie  für die 187 Abnahmestellen der Stadt Schmalkalden für den Zeitraum 2021 bis 2023 durchzuführen. Das ausgeschriebene Gesamtvolumen beläuft sich jährlich auf rd. 2 Mio. kWh. Die Bieter können alternativ eine Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien (Grünstrom) oder eine Lieferung von Strom aus einem konventionellen Energiemix (Graustrom) anbieten.  Sofern eine Lieferung von Grünstrom angeboten wird, muss der gelieferte Strom während des gesamten Lieferzeitraums bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen.

 

Zuschlagskriterien sind der angebotene Arbeitspreis sowie die Umwelteigenschaften des Angebotes. Ziel der Stadt ist es, den Zuschlag den wirtschaftlich günstigsten Anbieter für Grünstrom zu erteilen, wenn der Mehrpreis gegenüber dem günstigsten Angebot für Graustrom 0,15 ct/kWh nicht übersteigt.

Aufgrund dessen kann die europaweite Ausschreibung nicht mit elektronischer Auktion durchgeführt werden, in der in der zweiten Phase der Preis durch die Bieter nochmals korrigiert werden kann.

 

Entsprechend der vorgegebenen Terminkette endet Ende November die Zuschlagsfrist. Da die nächste Stadtratssitzung erst am 07.12.2020 stattfindet, wird vorgeschlagen, den Bürgermeister zu ermächtigen und zu beauftragen, den Zuschlag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu erteilen.

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

 

 

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Anlagen

 

 

 

 

Bürgermeister

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

 

 

 

 

 

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   29.09.2020 09:21:17   Heidrun Schrader