Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, dass der Bürgermeister der Stadt Schmalkalden, Herr Thomas Kaminski gemäß § 23 Abs. 2 d) der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Schmalkalen vom 12. Dezember 2016 ermächtigt und beauftragt wird, beim aktuell laufenden Ausschreibungsverfahren für die Lieferung von elektrischer Energie den Zuschlag für das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erteilen.
Begründung:
Die aktuellen Stromlieferverträge mit der TEAG AG (Allgemeinstromabnahmestellen) und der EWR Worms AG (Straßenbeleuchtung) laufen zum 31.12.2020 aus. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im Vergaberecht wurde das Unternehmen ISPEX Consulting GmbH aus Hannover im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages beauftragt, das elektronische Ausschreibungsverfahren zur Lieferung von elektrischer Energie für die 187 Abnahmestellen der Stadt Schmalkalden für den Zeitraum 2021 bis 2023 durchzuführen. Das ausgeschriebene Gesamtvolumen beläuft sich jährlich auf rd. 2 Mio. kWh. Die Bieter können alternativ eine Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien (Grünstrom) oder eine Lieferung von Strom aus einem konventionellen Energiemix (Graustrom) anbieten. Sofern eine Lieferung von Grünstrom angeboten wird, muss der gelieferte Strom während des gesamten Lieferzeitraums bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen.
Zuschlagskriterien sind der angebotene Arbeitspreis sowie die Umwelteigenschaften des Angebotes. Ziel der Stadt ist es, den Zuschlag den wirtschaftlich günstigsten Anbieter für Grünstrom zu erteilen, wenn der Mehrpreis gegenüber dem günstigsten Angebot für Graustrom 0,15 ct/kWh nicht übersteigt. Aufgrund dessen kann die europaweite Ausschreibung nicht mit elektronischer Auktion durchgeführt werden, in der in der zweiten Phase der Preis durch die Bieter nochmals korrigiert werden kann.
Entsprechend der vorgegebenen Terminkette endet Ende November die Zuschlagsfrist. Da die nächste Stadtratssitzung erst am 07.12.2020 stattfindet, wird vorgeschlagen, den Bürgermeister zu ermächtigen und zu beauftragen, den Zuschlag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu erteilen.
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