Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Satzung über die Benutzung der Notunterkunft der Stadt Schmalkalden  

 
 
9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 29.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 19:35
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 107/20 Satzung über die Benutzung der Notunterkunft der Stadt Schmalkalden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:32 Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Kirchner, Stefanie

 

Im Rahmen der neuen Erstreckungssatzung muss auch die derzeit gültige Satzung über die Benutzung der Notunterkunft der Stadt Schmalkalden vom 08.11.2005 überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. So haben sich die Adressen der Notunterkünfte zwischenzeitlich geändert, die im § 1 Abs. 2 aufgeführt sind. Der § 4 Abs. 9 wurde aufgrund der Erfahrungen hinsichtlich der Störung von Ordnung und Sicherheit dahingehend ergänzt, dass Personen bei Nichteinhaltung der Verhaltensregeln (Alkohol und Drogen) von der Benutzung der Notunterkunft ausgeschlossen werden können.

Eine weitere Änderung betrifft das Hausrecht im § 7 und dessen Ausübung. Die Satzung soll ab 01.01.2021 in Kraft treten. 

 

Herr Kaiser weist darauf hin, dass lt. Geschäftsordnung des Stadtrates und der Ausschüsse der Stadt Schmalkalden die Satzung im Sozialausschuss vorzuberaten ist, der Sozialausschuss aber nicht beteiligt wurde.

Es wird festgestellt, dass die nächste Sozialausschusssitzung einen Tag nach der Stadtratssitzung stattfindet. Wenn der nächste Gremiengang zur Beschlussfassung genutzt werden soll, kann die Satzung aufgrund der Veröffentlichung im Amtsblatt nicht zum vorgesehenen Termin 01.01.2021 in Kraft treten.

Die Notunterkunftskostensatzung wurde noch nicht überarbeitet. Hier sollten mögliche Auswirkungen in Bezug auf den § 2b Umsatzsteuergesetz abgewartet werden.

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich die aktuelle Satzung über die Benutzung der Notunterkunft relativ gut bewährt hat. Von der zuständigen Mitarbeiterin für die Notunterkunft Frau Otto wurden die Hinweise hinsichtlich Alkohol- und Drogenkonsum aufgrund von Vorkommnissen berücksichtigt.

 

Die Fraktion CDU und FDP hat keinen Änderungsbedarf. Außerdem sind die Änderungen sehr übersichtlich. Von daher schlägt Herr Liebaug vor, den vorgesehenen Gremiengang ausnahmsweise einzuhalten.

Der Bürgermeister wirbt ebenfalls für die Verfahrensweise aus den genannten Gründen.

 

Sodann geben die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses nachfolgende Beschlussempfehlung unter der Maßgabe, dass sich die Vorsitzende des Sozialausschusses mit der Thematik vor der Stadtratssitzung beschäftigt und eine Stellungnahme in der Stadtratssitzung vor der Beschlussfassung abgibt, sodass mögliche Änderungen noch berücksichtigt werden könnten:

 

 


 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Benutzung der Notunterkunft der Stadt Schmalkalden.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

6

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