Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Im Eingliederungsvertrag zwischen der Stadt Schmalkalden und der ehemaligen Gemeinde Springstille ist im § 7 Abs. 2 geregelt, dass das Ortsrecht der einzugliedernden Gemeinde Springstille bis spätestens zum 31.12.2020 an das Recht der Stadt Schmalkalden anzupassen ist. Aufgrund dessen wurde der vorliegende Entwurf der Erstreckungssatzung erarbeitet. Der Ortsteilrat hat sich mit der Erstreckungssatzung noch nicht befasst. Dies soll in der Ortsteilratssitzung am 07.10.2020 erfolgen.
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses geben nachfolgende Beschlussempfehlung vorbehaltlich des Votums des Ortsteilrates Springstille:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage als Entwurf beigefügte Satzung zur Erstreckung des Ortsrechts der Stadt Schmalkalden auf das Gebiet der eingegliederten Gemeinde Springstille (Erstreckungssatzung).
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