Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 093/20  

 
 
Betreff: Satzung zur Erstreckung des Ortsrechts der Stadt Schmalkalden auf das Gebiet der eingegliederten Gemeinde Springstille (Erstreckungssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10/1 Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Glienke, Robert
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
29.09.2020 
9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Stadtrat Entscheidung
12.10.2020 
13. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (082/20S)
Anlagen:
Entwurf der Erstreckungssatzung OT Springstille (Entwurf vom 16.09.2020)

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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage als Entwurf beigefügte Satzung zur Erstreckung des Ortsrechts der Stadt Schmalkalden auf das Gebiet der eingegliederten Gemeinde Springstille (Erstreckungssatzung).

 

 

 

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Begründung:

 

Aufgrund des § 7 des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2018 (ThürGNGG 2018, GVBl. S. 273) wurde die Gemeinde Springstille zum 06.07.2018 aufgelöst. Gleichzeitig wurde das Gebiet der aufgelösten Gemeinde Springstille in das Gebiet der Stadt Schmalkalden eingegliedert.

 

Dabei galt bislang das Ortsrecht der aufgelösten Gemeinde Springstille – bis auf wenige Ausnahmen – fort. Zur Einführung eines gemeinsamen Ortsrechts sah bereits § 17 Absatz (1) ThürGNGG 2018 bis spätestens zum Ende des auf das Inkrafttreten dieses Gesetzes folgenden Kalenderjahres und damit bis Ende 2019 eine Anpassung vor. Abweichend davon wurde im Eingliederungsvertrag zwischen der Stadt Schmalkalden und der Gemeinde Springstille vom 27. Februar 2017, zuletzt geändert durch den Ersten Vertrag zur Änderung des Eingliederungsvertrages vom 20.04.2018, festgelegt, dass das Ortsrecht der einzugliedernden Gemeinde Springstille bis spätestens zum 31.12.2020 zu ersetzen und an das Recht der Stadt Schmalkalden anzupassen sei (vgl. § 7 Absatz (2)).

 

Demzufolge soll das in der aufgelösten Gemeinde Springstille bisher noch geltende Ortsrecht durch die nun im Entwurf vorliegende Erstreckungssatzung angepasst werden und das Ortsrecht der Stadt Schmalkalden mit Verkündung auf das Gebiet der eingegliederten Gemeinde Springstille (neu: Ortsteil Springstille) zum 01.01.2021, 00:00 Uhr erstreckt werden.

 

Etwas anderes gilt für folgende Satzungen, Ordnungen und Richtlinien der Stadt Schmalkalden im Hinblick auf die Erstreckung auf das Gebiet der eingegliederten Gemeinde Springstille:

 

-          Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden vom 28.11.2018, zuletzt geändert durch die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden vom 06.06.2019 (Grund: Aufnahme Ortsteil Springstille zwischenzeitlich bereits erfolgt)

-          Satzung des Kommunalen Behindertenbeirates der Hochschulstadt Schmalkalden vom 05.02.2019

(Grund: Veröffentlichungsdatum umfasst bereits Ortsteil Springstille im Anwendungs-/Geltungsbereich)

-          Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden vom 03.08.2020 (Grund: Veröffentlichungsdatum umfasst bereits Ortsteil Springstille im Anwendungs-/Geltungsbereich)

-          Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden vom 03.08.2020 (Grund: Veröffentlichungsdatum umfasst bereits Ortsteil Springstille im Anwendungs-/Geltungsbereich)

-          Friedhofssatzung der Stadt Schmalkalden vom 15.11.2005, zuletzt geändert durch die Dritte Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Schmalkalden vom 04.12.2013 (Grund: Erarbeitung Neufassung, bis dahin Fortgeltung ursprüngliches Ortsrecht)

-          Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden vom 08.08.2005 (Grund: Erarbeitung Neufassung, bis dahin Fortgeltung ursprüngliches Ortsrecht)

-          Satzung über die Benutzung der Notunterkünfte der Stadt Schmalkalden (Notunterkunftssatzung) vom 08.11.2005 (Grund: parallele Erarbeitung Neufassung)

 

Darüber hinaus finden diejenigen Satzungen, Ordnungen und Richtlinien der Stadt Schmalkalden keine Berücksichtigung, deren Geltungsbereich tatsächlich und räumlich keine Anwendung auf dem Gebiet der eingegliederten Gemeinde Springstille finden kann (u.a. Satzung über die Regelung der Fernwärmeversorgung der Stadt Schmalkalden, Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart in der Altstadt der Stadt Schmalkalden)

 

Die innerhalb des Entwurfs aufgeführten Satzungen, Ordnungen und Richtlinien der Stadt Schmalkalden sowie deren Zeitpunkte des In-Kraft- und Außer-Kraft-Tretens wurden mit den einzelnen Amtsbereichen der Stadtverwaltung Schmalkalden abgestimmt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

 

 

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Anlage: Entwurf der Erstreckungssatzung OT Springstille (Entwurf vom 16.09.2020)

 

 

 

 

Bürgermeister

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

29.09.2020

6

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x

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf der Erstreckungssatzung OT Springstille (Entwurf vom 16.09.2020) (72 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   01.10.2020 07:42:34   Heidrun Schrader