Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Bebauungsplan "Industrie- und Gewerbegebiet an der B19" der Stadt Schmalkalden Hier: 1. Bestätigung des Vorentwurfs 2. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange   

 
 
8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 01.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:04 - 19:47
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 084/20 Bebauungsplan "Industrie- und Gewerbegebiet an der B19" der Stadt Schmalkalden
Hier:
1. Bestätigung des Vorentwurfs
2. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Bischoff, Michel

 

Der Stadtrat hat die Aufstellung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet an der B 19“ am 19.03.2020 beschlossen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde erstellt und im Bauausschuss  am 26.08.2020 gemeinsam mit dem Ortsteilrat Wernshausen vorberaten. Der Bauausschuss hat dem Vorentwurf des Bebauungsplanes einstimmig zugestimmt.

Der Bauamtsleiter macht einige Erläuterungen dazu. Parallel zum Bebauungsplanentwurf wurde die Erschließungsplanung erstellt. Mit den Fachbehörden, wie der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde erfolgte die Abstimmung. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ist vom Stadtrat zu beschließen sowie die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Ziel der Stadt ist es, Jahresmitte 2021 einen Stand zu erreichen, dass die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, dass im III. Quartal 2021 mit Bauen begonnen werden kann. Die Erschließungsplanung ist insoweit fertiggestellt, dass auf dieser Basis die Fördermittel im Oktober 2020 beantragt werden können.

 

Die Planungen wurden in einer gemeinsamen Sitzung dem Bauausschuss und Ortsteilrat Wernshausen vorgestellt. Es wurden einige Anregungen gemacht, insbesondere lärmschutztechnische Fragen angesprochen, auf die der Bürgermeister etwas näher eingeht. Z. B. welche Auswirkungen hat das Gewerbegebiet auf die angrenzende Wohnbebauung. Dieser Frage wird nochmals nachgegangen. Außerdem wurde die Bitte geäußert, dass im Ortsteil den Bürgern der Bebauungsplan sowie die Erschließungsplanung zeitnah vorgestellt werden. Ein solcher Termin soll in den nächsten Wochen entsprechend vorbereitet werden.

 

Herr Liebaug führt aus, dass der Ortseilrat Wernshausen die wichtigsten Anregungen gegeben hat. Deshalb wäre es gut, wenn die berücksichtigt würden. Aufgrund der inzwischen hinlänglich bekannten Position zum Gesamtprojekt wird seine Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Die AfD-Fraktion unterstützt das Projekt „Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19“, weil es an diesem Standort sinnvoll ist. Aufgrund des zu erwartenden Lockdowns und der finanziellen Situation, die noch nicht absehbar ist, wird die AfD-Fraktion allen weiterführenden Beschlüssen, die finanzielle Auswirkungen haben, nicht folgen.

Dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird jedoch zugestimmt.

 

Herr Kaiser gibt zu bedenken, dass von der Besichtigung im Jahr 2018 bis zur jetzigen Entwicklung des Projektes  Bemerkenswertes geleistet wurde. Er beurteilt den vorliegenden Bebauungsplanvorentwurf als eine exzellente Arbeit. Die Begründung ist sehr gut dargestellt. Die Fraktion Die Linke wird dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Herr Danz kann die Aussage der Linken nur unterstützen. In diesem Zusammenhang möchte er sich auch bei den anderen Fraktionen bedanken, die das Projekt sehr kritisch sehen und trotzdem sehr konstruktiv damit umgehen.

Seine Fraktion wird das Vorhaben ebenfalls befürworten.

 

Nach umfangreicher Diskussion geben die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat:

 

 


 

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet an der B19“ der Stadt Schmalkalden wird bestätigt.

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der für die Planung wichtigsten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB.

 

  1. Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats.

 

  1. Der Ort und die Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem
    Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

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