Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Wie bereits dargestellt, wurde auch die am 08.06.2020 beschlossene Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde nicht genehmigt. So wurde der Hinweis gegeben, dass für die Benutzung der Einrichtungen der Stadt Schmalkalden keine unterschiedlichen Gebühren innerhalb einer Gebührensatzung und bezogen auf einzelne Einrichtungen ausgewiesen werden dürfen. Angedacht war, entsprechend den Festlegungen im Eingliederungsvertrag zwischen der Stadt Schmalkalden und der ehemals selbstständigen Gemeinde Springstille die Benutzungsgebühren in drei Jahresscheiben zu erhöhen, um sie den städtischen Einrichtungen anzugleichen. Dies kann nur über einen Zuschuss der Stadt zum Elternbeitrag der Kinder in der Einrichtung „Stiller Zwerge“ geregelt werden. Daher wurde nachfolgender Tagesordnungspunkt eingebracht, um für den Gebührenausgleich einen separaten Beschluss zu fassen.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss-Nr. 056/20S Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden.
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