Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden  

 
 
11. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 8 Beschluss:056/20S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.07.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:05
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 068/20 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10/4 Soziale Einrichtungen Bearbeiter/-in: Standau, Katrin

 

Wie bereits dargestellt, wurde auch die am 08.06.2020 beschlossene Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde nicht genehmigt. So wurde der Hinweis gegeben, dass für die Benutzung der Einrichtungen der Stadt Schmalkalden keine unterschiedlichen Gebühren innerhalb einer Gebührensatzung und bezogen auf einzelne Einrichtungen ausgewiesen werden dürfen.

Angedacht war, entsprechend den Festlegungen im Eingliederungsvertrag zwischen der Stadt Schmalkalden und der ehemals selbstständigen Gemeinde Springstille die Benutzungsgebühren in drei Jahresscheiben zu erhöhen, um sie den städtischen Einrichtungen anzugleichen. Dies kann nur über einen Zuschuss der Stadt zum Elternbeitrag der Kinder in der Einrichtung „Stiller Zwerge“ geregelt werden. Daher wurde nachfolgender Tagesordnungspunkt eingebracht, um für den Gebührenausgleich einen separaten Beschluss zu fassen.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 


Beschluss-Nr.  056/20S

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

24

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