Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden.
Begründung:
Die beschlossene Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden in der Sitzung des Stadtrates am 08.06.2020 (Beschluss-Nr. 042/20S) hat die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Schmalkalden-Meiningen nicht genehmigt, da eine unterschiedliche (d.h. Ungleich-) Behandlung verschiedener Kitas in Bezug auf die Gebühren innerhalb einer Satzung nicht zulässig ist.
Die von der Verwaltung erarbeitete Anpassung der Kita-Gebühren für die Kita Stiller Zwerge in 3 Jahres-schritten (2020, 2021,2022) kann nur über einen Zuschuss der Stadt geregelt werden. Erforderlich hierfür macht sich ein separater Stadtratsbeschluss. Diesen wird die Verwaltung erarbeiten und zeitgleich zur Beschlussfassung in der Sitzung am 13.07.2020 vorlegen, so dass im Ergebnis inhaltlich betrachtet das ursprünglich verfolgte und damit gleiche Ziel bzgl. der Anpassung der Kita-Gebühren für die Kita Stiller Zwerge erreicht wird. Um der Rechtsauffassung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde Rechnung zu tragen, wurde in dem hier vorliegenden Entwurf der Gebührensatzung die Anpassung der Kita-Gebühren der Kita Stiller Zwerge demzufolge wieder gestrichen.
Des Weiteren wurde zeitgleich vom Thüringer Gemeinde- und Städtebund die Mustersatzung überarbeitet. Diese (Stand 6/2020) gibt nunmehr den aktuellen Rechtsstand wieder und verweist auch schon auf weitere rechtliche Veränderungen, die ab 01.08.2020 greifen werden. Diesem Umstand wird in vorliegendem Entwurf der Gebührensatzung ebenfalls Rechnung getragen.
Neben dem zu beschließenden Exemplar der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden wird zum besseren Verständnis zusätzlich ein Exemplar beigefügt, aus dem die Änderungen in roter Schrift oder durch Streichung hervorgehen.
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