Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Mit Inkrafttreten der Neufassung der Thüringer Verordnung über die Entschädigung der Gemeinderats-, Stadtrats- und Kreistagsmitglieder wurden die Entschädigungssätze neu geregelt. Die Höchstsätze für die Festsetzung der Entschädigungen der ehrenamtlichen Gemeinderats-, Stadtrats- und Kreistagsmitglieder wurden um ca. 50 % angehoben. Darüber hinaus wurde durch die Änderung ein Mindestbetrag als angemessene Entschädigung in Höhe von 50 % des möglichen Höchstsatzes festgelegt. Da die neu festgesetzten Mindestbeträge den in der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden festgelegten Sockelbetrag sowie das Sitzungsgeld bereits übersteigen und in der Thüringer Entschädigungsverordnung eine dynamische Anpassung geregelt ist, ist es notwendig, die Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden entsprechend zu ändern.
Dabei wird davon ausgegangen, dass die von der Verwaltung im § 10 vorgeschlagenen Beträge für die nächste Legislaturperiode ausreichend sind, um nicht noch einmal eine Satzungsänderung vornehmen zu müssen. Darüber hinaus wurde mit aufgenommen, dass künftig der stellv. Vorsitzende des Stadtrates sowie der stellv. Ausschussvorsitzende ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von 24,00 € erhält, wenn die Sitzung von ihnen geleitet wird.
Die Entschädigung der Ortsteilbürgermeister hat sich nicht geändert.
Daneben wurde der § 3a Bürgerbegehren, Bürgerentscheid entsprechend der neuen Mustersatzung wieder aufgenommen, nachdem er mit der Neufassung der Hauptsatzung vom 28.11.2019 ersatzlos gestrichen wurde. Außerdem wurde der § 11 Öffentliche Bekanntmachungen angepasst, so dass gesetzlich erforderliche öffentliche Bekanntmachungen aus Kostengründen im Amtsblatt der Stadt Schmalkalden als erstes Veröffentlichungsmedium erfolgen sollen. Darüber hinaus kommt ersatzweise weiterhin die Veröffentlichung in der Tagespresse in Betracht, wenn Bundes- und Landesrecht etwas anderes bestimmen oder eine fristgerechte Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Schmalkalden nicht möglich ist.
Weiteren Erläuterungsbedarf gibt es nicht. Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss-Nr. 025/19S: Der Stadtrat beschließt die in der Anlage im Entwurf beigefügte Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden.
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