Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2020 und 2021 Revitalisierung der Fläche der ehemaligen Großbäckerei in Schmalkalden hier: Aufhebung der Haushaltssperre sowie Vorgriff auf den Haushalt 2021  

 
 
7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 30.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 060/20 Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2020 und 2021
Revitalisierung der Fläche der ehemaligen Großbäckerei in Schmalkalden
Hier: Aufhebung der Haushaltssperre sowie Vorgriff auf den Haushalt 2021
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/2 Hochbau und Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Heimann, Ines

Ab TOP 6 nimmt das ordentliche Ausschussmitglied Herr Stephan Danz an der Sitzung teil.

 

Im Rahmen der Maßnahme Revitalisierung der Fläche der ehemaligen Großbäckerei wurde Los 1, das den Rückbau und die Schadstoffbeseitigung beinhaltet, öffentlich ausgeschrieben. Es konnte festgestellt werden, dass das Submissionsergebnis deutlich niedriger ist als die Kostenplanung. Es wurde von Gesamtkosten in Höhe von 2 Mio. € ausgegangen, die auch im Haushalt eingestellt sind. Die eigentlichen Abrisskosten betragen lt. Kostenberechnung 1,7 Mio. €. Das Submissionsergebnis für den Abriss liegt mit 1 Mio. € unter der Kostenberechnung. Dies hat unterschiedliche Gründe. Die Marktnachfrage ist im Moment nicht so stark.

Es haben sich zahlreiche Spezialfirmen beworben. Alle Angebote liegen unter der Kostenberechnung. Die Maßnahme wird mit 90 % gefördert. Der Betrag kann im Haushaltsjahr 2020 komplett abgedeckt werden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Zeitraum von 10 Monaten für den Abriss benötigt wird, sodass die Maßnahme finanziell über zwei Haushaltsjahre abgewickelt wird.

Nach Rücksprache mit dem Fördermittelgeber wurde signalisiert, dass bis Jahresende genügend Fördermittel vorhanden sind, um schon 2020 die Fördermittel je nach Baufortschritt abzurufen.

 

Herr Liebaug kann der Begründung der Maßnahme in der Beschlussvorlage folgen, dass die Maßnahme vorgezogen wird. Für ihn stellt sich die Frage an den Kämmerer, ob eine Zwischenfinanzierung der vorgezogenen Maßnahme in den Jahren 2020 und 2021 gesichert ist, wenn die Fördermittel nicht vorzeitig ausgereicht werden können.

Der Kämmerer führt aus, dass er das nicht garantieren kann, da die Liquidität abhängig ist, wie die übrigen Mittel fließen.

Der Bürgermeister ergänzt, dass dann auf die Rücklage zurückgegriffen werden muss, deren Stand sich daraufhin an der Grenze der Pflichtrücklage bewegen wird. Er räumt auch ein, dass es liquiditätsseitig durchaus zu angespannten Haushaltssituationen kommen kann.

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass ein Teil der Planungskosten bereits fördermittelseitig abgerechnet und ausgezahlt wurde. Die Verwaltung wird auch weiterhin versuchen, Zwischenabrechnungen vorzunehmen.

 

Herr Abicht stellt bei den Ausführungen vom Bürgermeister fest, dass trotz alledem ein gewisses Risiko im Liquiditätsbereich besteht.

Dass die Fördermittel vorfristig ausgezahlt werden, wurde nur signalisiert. Eine schriftliche Zusage liegt nicht vor. Der Bürgermeister gibt außerdem zu bedenken, dass bei einer Ausschreibung im Jahr 2022 nicht bekannt ist, welche Preise erzielt werden. Darüber hinaus ist es Ziel, das Grundstück im nächsten Jahr zu veräußern, so dass das Risiko überschaubar bleibt.

 

Daraufhin fragt Herr Abicht nach, ob der Tagesordnungspunkt zurückgestellt werden kann, bis die finanzielle Situation geklärt ist.

Aufgrund des erzielten Ausschreibungsergebnisses ist der Bürgermeister nicht gewillt, den Beschluss zurückzustellen, da Baubeginn am 20.08.2020 geplant ist. Es besteht hier eine gewisse Handlungsnot.

 

Daraufhin stellt Herr Abicht den Antrag, den Tagesodnungspunkt zurückzustellen.

Die Bindefrist für das Angebot liegt zwischen dem 13. – 20.07.2020. Die Ausschreibung einfach zurückzuziehen, ist nicht mehr möglich.

Herr Kaiser stimmt dem Beschlussvorschlag zu. Er hält den Rückbau der Industriebrache für sehr wichtig.

Frau Dierich gibt den Hinweis, dass es aus den dargelegten Gründen vergaberechtlich bedenklich ist, den Auftrag nicht zu vergeben.

 

Aufgrund dessen zieht Herr Abicht seinen Antrag zurück, stellt aber den Änderungsantrag, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass er die Verpflichtung beinhaltet, dass die Finanzierung für die Maßnahme gesichert ist.

 

Die Rahmenbedingungen wurden bereits vom Bürgermeister genannt, mehr kann nicht zugesichert werden.

 

Unter der Maßgabe, alle Möglichkeiten zu nutzen, dass die Fördermittel schnellstmöglich ausgezahlt werden und im Anschluss die Grundstücksveräußerung entsprechend zügig erfolgt, geben die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat:

 

 


 

  1. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahme Revitalisierung der Fläche der ehemaligen Großbäckerei in Schmalkalden wird die auf der Haushaltsstelle 8800.026.9400 gesetzte Haushaltssperre in vollem Umfang aufgehoben.

 

  1. Im Hinblick auf die Umsetzung der Maßnahme Revitalisierung der Fläche der ehemaligen Großbäckerei in Schmalkalden werden im Wege eines Vorgriffes auf den Haushalt 2021 betreffend die Haushaltsstelle 8800.026.9400 Ausgaben in Höhe von 193.854,69 € und betreffend die Haushaltsstelle 8800.026.3610 Einnahmen in Höhe von 65.852,00 € beschlossen.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

6

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