Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet "Untere Herrenwiese", OT Asbach Hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
10. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 9 Beschluss:039/20S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:05 - 22:15
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 027/20 Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet "Untere Herrenwiese", OT Asbach
Hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim

 

Aufgrund der großen Nachfrage von Baugrundstücken ist es Ziel der Stadt, für das Wohngebiet „Untere Herrenwiese“ im OT Asbach einen Bebauungsplan aufzustellen, um für die Errichtung von Einfamilienwohnhäusern die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Der Bürgermeister erläutert, dass die vorhandene Wiese aus unterschiedlichen Grundstücken besteht und im Randbereich bebaut ist. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist vorgesehen, die baulichen Voraussetzungen für die Innengrundstücke zu schaffen. In diesem Jahr ist vorgesehen, nur den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Die Planung soll schwerpunktmäßig im nächsten Jahr umgesetzt werden.

Der Bebauungsplan soll gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.  Der Bereich ist bereits im Flächennutzungsplan der Stadt Schmalkalden  als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Die Angelegenheit wurde im Ausschuss für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten. Beide Ausschüsse haben einstimmig der Beschlussempfehlung zugestimmt.

Weiteren Erläuterungsbedarf gibt es nicht. Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


Beschluss-Nr. 039/20S

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Für den im beigefügten Lageplan dargestellten Bereich ist ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung Wohngebiet „Untere Herrenwiese“ im OT Asbach der Stadt Schmalkalden aufzustellen.

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt auf der Grundlage des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren.

 

  1. Auf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

25

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