Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden Hier: Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden  

 
 
42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 26.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 19:05
Raum: Ratsherrenstube
Ort:
BV 025/19 Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden
Hier: Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10/1 Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Glienke, Robert

 

Mit Änderung der Thüringer Entschädigungsverordnung vom 06.11.2018 wurden insbesondere die Höchstsätze für die Festsetzung der Entschädigungen der ehrenamtlichen Gemeinderats-, Stadtrats- und Kreistagsmitglieder um ca. 50 % angehoben. Da die neu festgesetzten Mindestbeträge den aktuellen monatlichen Sockelbetrag und das Sitzungsgeld in Teilen bereits übersteigen sowie in der Thüringer Entschädigungsverordnung eine dynamische Anpassung festgeschrieben wurde, wurde dies zum Anlass genommen, die Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden entsprechend zu ändern.

Von der Verwaltung wird u. a. vorgeschlagen, die in der Hauptsatzung im § 10 - Entschädigungen - festgesetzten Beträge ebenfalls um 50 % zu erhöhen, um nicht jährlich die Entschädigung anzupassen, da der Verwaltungsaufwand zu hoch ist. Es wird davon ausgegangen, dass eine Änderung der Beträge in der nächsten Legislaturperiode nicht erforderlich ist.

 

Darüber hinaus ist vorgesehen, nunmehr für die Stellvertretung des Vorsitzes im Stadtrat sowie in einem Ausschuss ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von 24,- € pro geführter Sitzung zu zahlen.

Es wird davon ausgegangen, dass die Satzung erst mit der neuen Legislaturperiode rechtskräftig wird. Dies bedeutet Mehrausgaben in Höhe von ca. 21.000 €/Jahr. 2019 werden anteilmäßig Mehrkosten in Höhe von ca.    12.250,- € anfallen.

 

Außerdem werden noch folgende Änderungen in diesem Zusammenhang vorgeschlagen:

 

-          Wiederaufnahme des § 3a - Bürgerbegehren, Bürgerentscheid - aufgrund der Mustersatzung

 

-          Neufassung des § 11 - Öffentliche Bekanntmachungen – Anpassung von Abs. 4

Künftig soll für öffentliche Bekanntmachungen als erstes Veröffentlichungsmedium das Amtsblatt der Stadt Schmalkalden dienen. Nur wenn Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmen oder eine fristgerechte Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Schmalkalden nicht möglich ist, soll dies in der Tagespresse (Freies Wort/SZT) erfolgen.

Darüber hinaus wurde zusätzlich der Hinweis auf das Internet mit aufgenommen.

 

Der Bürgermeister weist in diesem Zusammenhang auf die Wahlbekanntmachungen hin, die in der Tagespresse derzeit veröffentlicht werden und sehr kostenintensiv sind. Deshalb ist es sinnvoll, das Amtsblatt entsprechend zu nutzen.

 

Herr Danz regt an, die Erhöhung der Aufwandsentschädigung der Ortsteilbürgermeister im neuen Haushaltsjahr zu prüfen.

Derzeit besteht kein Handlungsbedarf. Die Anregung wird aufgenommen.

 

Herr Liebaug äußert die Bitte, gegenüber der Presse darauf hinzuweisen, dass die Entschädigungssätze aufgrund der Gesetzeslage erhöht werden.

 


Es gibt keinen weiteren Erläuterungsbedarf.

 

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses geben folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage im Entwurf beigefügte Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden.

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

6

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