Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Öffentliche Widmung von Straßenflächen und Vergabe von Straßennamen  

 
 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 8 Beschluss:042/26S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.05.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:01 - 21:41
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 056/26 Öffentliche Widmung von Straßenflächen und Vergabe von Straßennamen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Bätz, Emily

 

Herr Amborn erläutert, dass sich bei den Straßennamen nach entsprechender Bürgerbeteiligung auf die Flurnamen des Gewerbe- und Industriegebietes „An der B 19“ geeinigt wurde.

 


 

Beschluss Nr. 042/26S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.                Die im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Grundstücke werden dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
  2.                Die bisherige „Erschließungsstraße A“ im Gewerbe- und Industriegebiet „An der B19“ erhält die Bezeichnung „Am Steinernen Kreuz“. Die bisherige „Erschließungsstraße B“ erhält die Bezeichnung „Am Giebel“.
    Die „Erschließungsstraße A“ zweigt als Stichstraße von der L 1026 und die „Erschließungsstraße B“ zweigt als Stichstraße von der „Erschließungsstraße A“ ab. 
  3.                Die Grundstücke werden als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 Thüringer Straßengesetz vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. 2026 S. 19), eingestuft. Die Widmung dieser Verkehrsflächen ist in der durch § 6 des Thüringer Straßengesetzes bestimmten Form vorzunehmen und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
  4.                Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung öffentlich bekannt zu machen sowie die entsprechenden Eintragungen und Veranlassungen vorzunehmen.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

23

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1

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