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Herr Amborn erläutert, dass sich bei den Straßennamen nach entsprechender Bürgerbeteiligung auf die Flurnamen des Gewerbe- und Industriegebietes „An der B 19“ geeinigt wurde.
Beschluss Nr. 042/26S Der Stadtrat beschließt: - Die im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Grundstücke werden dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
- Die bisherige „Erschließungsstraße A“ im Gewerbe- und Industriegebiet „An der B19“ erhält die Bezeichnung „Am Steinernen Kreuz“. Die bisherige „Erschließungsstraße B“ erhält die Bezeichnung „Am Giebel“.
Die „Erschließungsstraße A“ zweigt als Stichstraße von der L 1026 und die „Erschließungsstraße B“ zweigt als Stichstraße von der „Erschließungsstraße A“ ab. - Die Grundstücke werden als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 Thüringer Straßengesetz vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. 2026 S. 19), eingestuft. Die Widmung dieser Verkehrsflächen ist in der durch § 6 des Thüringer Straßengesetzes bestimmten Form vorzunehmen und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung öffentlich bekannt zu machen sowie die entsprechenden Eintragungen und Veranlassungen vorzunehmen.
Ja | Nein | Enthaltungen | Befangenheit | abwesend | 23 | - | 1 | - | - |
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