Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 056/26  

 
 
Betreff: Öffentliche Widmung von Straßenflächen und Vergabe von Straßennamen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Bätz, Emily
Beratungsfolge:
Stadtrat Entscheidung
18.05.2026 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden   (042/26S)  
Anlagen:
Anlage_1_Lageplan-Widmung-GIGE-B19
Anlage_2_Niederschrift-OTR-Wernshausen-03.11.2025

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Grundstücke werden dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
  2. Die bisherige „Erschließungsstraße A“ im Gewerbe- und Industriegebiet „An der B19“ erhält die Bezeichnung „Am Steinernen Kreuz“. Die bisherige „Erschließungsstraße B“ erhält die Bezeichnung „Am Giebel“.
    Die „Erschließungsstraße A“ zweigt als Stichstraße von der L 1026 und die „Erschließungsstraße B“ zweigt als Stichstraße von der „Erschließungstraße A“ ab. 
  3. Die Grundstücke werden als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 Thüringer Straßengesetz vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. 2026 S. 19), eingestuft. Die Widmung dieser Verkehrsflächen ist in der durch § 6 des Thüringer Straßengesetzes bestimmten Form vorzunehmen und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung öffentlich bekannt zu machen sowie die entsprechenden Eintragungen und Veranlassungen vorzunehmen.

 

 


Begründung:

 

Im Zuge der Erschließung des Gewerbe- und Industriegebietes „An der B19“ wurden die bislang als „Erschließungsstraße A“ und „Erschließungsstraße B“ bezeichneten Straßen hergestellt. Sie dienen der verkehrlichen Erschließung der Gewerbeflächen und sind für den öffentlichen Verkehr bestimmt. Zur rechtssicheren Nutzung als öffentliche Verkehrsflächen ist eine Widmung nach den Bestimmungen des Thüringer Straßengesetz erforderlich. Im Zusammenhang mit der Widmung sollen die bisherigen Bezeichnungen „Erschließungsstraße A“ und „Erschließungsstraße B“ durch endgültige Straßennamen ersetzt werden. Die Straßenbezeichnungen dienen insbesondere der eindeutigen Orientierung, Adressbildung sowie der ordnungsbehördlichen und rettungsdienstlichen Zuordnung. Die Lage und Abgrenzung der zu widmenden Straßen ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan.

 

Die Straßennamen wurden durch Beschluss des Ortsteilrates Wernshausen festgelegt.

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

mmerer

 

 

 


 

Anlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_Lageplan-Widmung-GIGE-B19 (9385 KB)    
Anlage 2 2 Anlage_2_Niederschrift-OTR-Wernshausen-03.11.2025 (271 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   07.05.2026 14:47:46   Emily Bätz