Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden  

 
 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtrat Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 02.02.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:13 - 21:30
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 127/25 Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/3 Tiefbau und Grünflächen Bearbeiter/-in: Haß, Henrik

 

Der Bürgermeister möchte zunächst in den Sachverhalt einführen. Dann haben die beiden betroffenen Ortsteilbürgermeister die Gelegenheit, das Stimmverhalten ihrer Ortsteilräte wiederzugeben.

 

Herr Kaminski betont, dass das Beschäftigen mit den Friedhofsgebühren der Stadtverwaltung im Jahr 2019 vom Thüringer Rechnungshof auferlegt wurde, weil diese alle 4-5 Jahre neu zu kalkulieren sind. Durch verschiedene Krisen (Corona, Energie, Energiepreise) setzte die Stadt dann zunächst andere Prioritäten. Die örtliche Rechnungsprüfung (Landratsamt) bat seit etwa 2024 nochmals um Erarbeitung neuer Satzungen. Seitdem intensivierte die Verwaltung ihre dahingehenden Bemühungen. Der Weg der Erarbeitung war „durchaus steinig, aber jetzt ist Stadt auf der Zielgeraden“, worüber der Bürgermeister sehr froh ist.

Die Flächen der Friedhöfe, die keine Grabflächen sind (Gedenkstätten und parkähnliche Flächen), wurden aus der Berechnung des Pflegeaufwandes mit pauschal 20 % herausgenommen, da im Schnitt 80 % der Flächen als Friedhofsfläche zu betrachten sind. Außerdem wurde ein weiterer Abschlag vorgenommen, um sich im thüringenweiten Mittel der umzulegenden Kosten (Kostendeckungsgrad) von 75 % zu bewegen. Damit werden nur 75 % des tatsächlich zur Pflege und Betreibung notwendigen Aufwands der Friedhöfe umgelegt.

Daneben war ein weiteres Sonderthema zu beachten: Die Behandlung der Friedhöfe der Stadt Schmalkalden mit den Ortsteilen Asbach, Grumbach, Mittelschmalkalden, Mittelstille und Möckers war unstrittig, da die Vereinheitlichung der Gebührensätze bereits erfolgte. In den zuletzt eingegliederten Ortsteilen Wernshausen und Springstille gelten bislang noch eigene Friedhofssatzungen sowie eigene Friedhofsgebührensatzungen. Daher stand die Frage im Raum, ob ein Angleich und das Zusammenführen in eine Satzung für das gesamte Stadtgebiet Schmalkalden erreichbar ist bzw. welche möglichen Konstellationen sich ergeben.  

Für den Ortsteil Wernshausen hätte eine eigene neue Satzung im Ergebnis deutlich höhere Gebühren beinhaltet, aufgrund der zu berücksichtigenden Abschreibung der Investitionskosten beim Friedhof Helmers (Maßnahme im Rahmen der Dorferneuerung), die durch die Zahl der Bestattungsfälle in Niederschmalkalden, Wernshausen und Helmers nicht ausgeglichen werden kann.

Beim Ortsteil Springstille hingegen weicht bei einer eigenen Satzung die Gebühr nach unten ab.

Das Interesse der Stadt Schmalkalden besteht im Kern darin, möglichst eine Solidargemeinschaft – also eine einheitliche Gebühr für das gesamte Stadtgebiet – zu haben.  

In den vergangenen Wochen ergab sich eine große Dynamik in der Kommunikation. Sowohl mit der Rechtsaufsichtsbehörde als auch mit den Ortsteilen wurden die Zahlenwerke und die mögliche Vereinheitlichung der Gebührensätze argumentativ kommuniziert.

Ergebnis der Bürgerversammlung bzw. der Ortsteilratssitzung in Springstille vom 28.01.2026 ist, dass sich Springstille zum aktuellen Zeitpunkt für eine eigene Satzung und zugunsten niedrigerer Gebühren entscheidet, aber die Vereinheitlichung zu einem späterem Zeitpunkt in Aussicht stellt.

Der Ortsteilrat Wernshausen kann sich eine einheitliche Satzung vorstellen. Das führt aber zwischen den Gebühren in Springstille und Wernshausen bzw. dem übrigen Stadtgebiet zu einer Unwucht (Abweichung).

Nach heutigem Stand der Kommunikation mit der Rechtsaufsichtsbehörde und den beiden Ortsteilräten könnte der Stadtrat eine gemeinsame Satzung für Schmalkalden einschließlich Wernshausen beschließen, sowie eine separate Satzung für Springstille. Das gilt sowohl für die Friedhofsgebührensatzung als auch für die Friedhofssatzung. Rechtssicherheit würde damit zwar erreicht, jedoch keine stadtweite Gleichbehandlung.

 

Herr Wagner dankt dem Bürgermeister und dem Bauamtsleiter zunächst für die ausführliche Vorstellung und Erläuterung der 3 möglichen Varianten vor Ort in Springstille. Der bestehende Handlungsbedarf wurde somit klar. Vor dem Hintergrund der im Eingliederungsvertrag festgeschriebenen Sozialverträglichkeit hat sich der Ortsteilrat Springstille für die kostengünstigste der 3 Varianten entschieden. Auch die Friedhofssatzung der Stadt Schmalkalden kann in Springstille so nicht in Kraft treten, weil z.B. ein Ruhewald größenmäßig nicht umsetzbar wäre und zudem bei den Urnenreihengräbern ein festes Kataster zugrunde liegt, was kein einheitliches Bild mehr ergäbe.

Herr Hilpert merkt an, dass die Grababmessungen aus Springstille bereits in die Friedhofssatzung aufgenommen wurden.

 

Herr Amborn richtet seinen Dank für die Vorstellung im Ortsteilrat an Herrn Zimmermann sowie an die Verwaltung.

Der Ortsteilrat Wernshausen hat in seiner Sitzung vom 29.01.2026 mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung für eine gemeinsame Satzung mit Schmalkalden gestimmt. Er betont, dass der Ortsteilrat diese Entscheidung nicht leichtfertig getroffen hat. Sowohl die Ortsteilräte der vergangenen 7. Wahlperiode als auch die zu Beginn der 8. Wahlperiode neu gewählten Ortsteilräte haben sich über viele Sitzungen hinweg intensiv mit der Friedhofsgebührensatzung beschäftigt und unzählige Stunden in Diskussion, Prüfung und Nachrechnung investiert. Dass mit einer gemeinsamen Satzung die spätere Rückkehr zu einer eigenen, getrennten Satzung ausgeschlossen ist, war dem Ortsteilrat bewusst. Gleichzeitig sieht der Ortsteilrat die reale Entwicklung angesichts steigender Kosten, weshalb die Gebühren bei einer eigenen Satzung schon heute höher wären und zudem die Gefahr besteht, dass insbesondere bei notwendigen Investitionen die Belastungen für die Bürger noch größer würden.

Kritisch sah der Ortsteilrat, dass über Jahrzehnte keine Anpassung der Gebühren vorgenommen wurde, wodurch die Gebührensprünge deutlich und für viele schwer nachvollziehbar sind. Von einer zu Beginn ebenso diskutierten niedrigeren Gebührenabstufung wurde abgesehen, weil die Ablehnung dessen durch die Rechtsaufsicht wahrscheinlich ist.

Trotz aller Bedenken kam der Ortsteilrat Wernshausen zu dem Ergebnis, dass die gemeinsame Satzung insgesamt der sachlich sinnvollere und langfristig stabilere Weg ist.

Herr Amborn ist sich sicher, dass Bürgermeister, Stadtrat oder Verwaltung froh sein werden, wenn das Satzungswerk endlich fehlerfrei zu einem guten Abschluss kommt.

 

Für die CDU-Fraktion legt Herr Liebaug die Sicht der Dinge dar:

Insbesondere bei der Friedhofsgebührensatzung sind die Ausgangsniveaus total unterschiedlich (letzte Anpassung Wernshausen 1996, Springstille 2014, Schmalkalden 2005). Das alles auf ein aktuelles Niveau zu bringen und ein verlässliches Zahlenwerk als Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten, ist eine Herausforderung. In den letzten etwa 4 Monaten konnte sich dann auf eine dahingehende Ausgangsebene verständigt und entsprechende weitere Diskussionen geführt werden, um sich schrittweise, auch in den Ausschüssen, einem möglichen Kompromiss zu nähern. Deshalb war Herrn Liebaug wichtig, sich die Zeit zu nehmen und der Bürgerversammlung in Springstille beizuwohnen, um die Stimmungslage der Bürger aufzunehmen. Der Sachverhalt wurde dort grundsätzlich pragmatisch aufgenommen, obgleich man von dem sich abzeichnenden Gebührenniveau natürlich nicht begeistert war.

Die aktuellen Entscheidungen der Ortsteilräte Springstille sowie Wernshausen dazu liegen vor und fließen in die Entscheidungsfindung des Stadtrates ein. Allerdings ergibt sich für die CDU noch eine weitere diskussionswürdige Option – auch mit der Gefahr, die Entscheidung nochmals verschieben zu müssen. Einerseits verweigert sich Springstille einer gemeinsamen Satzung nicht grundsätzlich, sondern der jetzige Sprung auf dieses gemeinsame Gebührenniveau ist zu hoch. Andererseits macht Wernshausen einen ähnlich hohen Niveau-Sprung, wobei die gemeinsame Gebührensatzung dabei noch günstiger ausfällt als bei der getrennten Option. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, im Sinne der beiden Ortsteile und des übrigen Stadtgebiets, „beide Welten zusammenzubringen“ und die durchaus einmalige Chance zu nutzen, die unterschiedlichen Satzungen in einer Satzung zusammenzuführen. Die Möglichkeit einer gemeinsamen Satzung ist aus Sicht der CDU höher zu gewichten als das in einem Schritt erreichbare Gebührenniveau. Die CDU-Fraktion schlägt deswegen vor, sich auf eine gemeinsame Friedhofsgebührensatzung sowie eine gemeinsame Friedhofssatzung zu einigen – allerdings auf dem Gebührenniveau des kleinsten Nenners, nämlich Springstille, und gleichzeitig zu vereinbaren, sich in 3 bis 4 Jahren gemeinsam auf das angestrebte Gebührenniveau zu begeben. Diese Option käme allen entgegen, weil der jetzige Schritt der Gebührenerhöhung verträglicher wäre und das zukünftige Gebührenniveau gemeinsam entwickelt werden könnte. Zudem hätte die Stadt Schmalkalden die Chance einer gemeinsamen Satzung für das gesamte Stadtgebiet genutzt, in einem sehr emotionalen Thema, im Sinne der Kernstadt und aller Ortsteile.

Herr Liebaug stellt daher den Antrag, die Friedhofsgebührensatzungen auf dem aktuell berechneten Gebührenniveau des Ortsteils Springstille zusammenzuführen, ebenso die Friedhofssatzungen.

 

Der Bürgermeister kann dem Antrag durchaus etwas abgewinnen. Er persönlich würde sich aber enthalten, da heute eine Entscheidung des Stadtrats möglich wäre, unter Zugrundelegung der beiden Ortsteilratsbeschlüsse. Wird dem gestellten Antrag gefolgt, kann der Stadtrat über die Friedhofsgebührensatzung und die Friedhofssatzung heute nicht entscheiden, weil die neue Option nochmals mit beiden Ortsteilräten sowie mit der Rechtsaufsichtsbehörde kommuniziert werden müsste, weshalb die Beschlussfassung für die Sonderstadtratssitzung am 23.02.2026 vorzusehen wäre.

 

Für die AfD-Fraktion fasst Herr Abicht die Thematik zusammen mit „Anpassung ja – das Gebührenniveau ist entscheidend. Er hat daher 5 Städte mit Schmalkalden verglichen und festgestellt, dass Schmalkalden mit der Friedhofsgebührensatzung zur „Hochpreis-Kommune“ würde. Daher kann sich die AfD mit dem Vorschlag der CDU sehr gut anfreunden. Der vorliegende Satzungsentwurf ist zwar formal rechtssicher, aber sozial hart und vor diesem politischen Hintergrund deshalb für die AfD-Fraktion nicht zustimmungsfähig.

 

Herr Kaiser pflichtet dem bei, dass die Satzungserarbeitung bis hierher ein langer Weg war. Nicht ohne Grund wurde eine externe Firma mit der Kostenkalkulation beauftragt. Von Anfang an hat die Fraktion Linke/Grüne überrascht, dass die Gebührensprünge teils sehr hoch ausfielen, trotz nachvollziehbarer Gründe. Ziel war es, die Möglichkeit zu nutzen, eine gemeinsame Satzung für die gesamte Stadt Schmalkalden zu erstellen, auch vor dem Hintergrund, dass andere Satzungen (z.B. Kita-Gebühren) bereits für die Gesamtstadt gelten.

Wird dem Antrag der CDU gefolgt, müsste man das konkrete Ergebnis der dann zu erzielenden Gebühren nochmals durchrechnen. Vor dem Hintergrund dieser Nachbetrachtung würde die Fraktion Linke/Grüne dem Antrag daher heute zustimmen, sofern die Entscheidung für den 23.02.2026 vorgemerkt wird, zumal das Inkrafttreten der Satzung ab 01.04.2026 vorgesehen ist.

 

Frau Heller möchte für die SPD-Fraktion ein Statement abgeben:

Die heute neu ins Gespräch gebrachte Option unterstreicht das Bestreben, keine Entscheidung zum Nachteil der Ortsteile zu fällen. Die Erwartungshaltung ist, dass nicht nur Springstille, sondern auch Wernshausen die neue Option mitträgt. Großes Ziel sollte die Satzungsvereinheitlichung sein. Passiert dies in den vorgeschlagenen Schritten, könnte das auch eine bessere Akzeptanz in der Bevölkerung schaffen. Die Kommunikation nach innen (Verwaltung) oder auch nach außen (öffentliche Sitzung) sollte jedoch nicht dazu führen, das Thema neu zu „zerreden“ und eine rechtssichere Lösung damit zu gefährden. 

 

Herr Liebaug ergänzt, dass die Spalte mit den Gebühren für Springstille dann für das gesamte Stadtgebiet gelten soll. Außerdem geht es der CDU nicht darum, weitere „Schleifen zu drehen“, sondern darum, dass sie die Chance,  jetzt zu einer gemeinsamen Satzung zu kommen, höher gewichtet als den Schritt zu einem höheren Gebührenniveau.

 

Herr Lorenz fragt, ob über die Varianten der Beschlussvorlage abgestimmt oder eine Grundsatzentscheidung für eine gemeinsame Satzung getroffen werden soll.

Der hauptamtliche Beigeordnete antwortet, dass die Rechtslage hier klar regelt, dass über den Antrag der CDU zuerst abzustimmen ist. Bei dessen Befürwortung muss die Verwaltung an die Rechtsaufsicht herantreten und um deren Mittragen einer einheitlichen, gemeinsamen Satzung werben. Hierbei spielt auch die Bewertung der Eingliederungsverträge eine Rolle. Diesbezüglich und zur Erinnerung an den Landesrechnungshof, der vormals ebenso eine gemeinsame Satzung anregte, wird die Verwaltung nochmals entsprechend argumentieren. Dieser Weg ist potenziell gangbar und rechtssicher gestaltbar – ob bis zum 23.02.2026 auch schaffbar, kann Herr Zimmermann heute nicht abschließend einschätzen.

 

Herr Liebaug schlägt vor, heute die Änderung der Beschlussvorlage zu beschließen, ohne über den Beschlussvorschlag abzustimmen.

Laut Herrn Kaminski ist zunächst über den Änderungsantrag zu entscheiden. Bei Befürwortung würde er die Beschlussvorlage heute zurückstellen, um im Nachgang die angesprochenen Dinge klären zu lassen. 

 

Frau Dr. Blaschke kann die Überlegungen nachvollziehen, wendet jedoch ein, dass gemäß Gutachten und Hochrechnung „das Geld gebraucht wird. Sie möchte eine erneute Grundsatzdebatte in 3 Jahren vermeiden und regt daher an, bereits jetzt den zeitlichen Rahmen der nächsten Gebührenkalkulation mit festzulegen – davon ausgehend, dass es „nicht billiger“ werden wird. Vielleicht könnte darüber hinaus in Springstille angefragt werden, ob eine leichte Anpassung nach oben (30-40 €) als Kompromiss denkbar wäre.

 

Für Herrn Kaiser wäre die Willensäußerung des Stadtrates, zu einer einheitlichen Satzung zu gelangen, wichtig. Im Nachgang kann geklärt werden, ob die Gebühren auf der Basis von Springstille für die gesamte Stadt anwendbar sind.

 

Herr Abicht wirft ein, dass es hier um eine Friedhofsgebührensatzung geht. Dabei sollen Kosten gedeckt werden, was in der Regel nicht zu 100 % möglich ist, weshalb die Stadt die Kosten bezuschusst. In Schmalkalden wird in der jetzigen Form jedoch eine Hochpreispolitik diskutiert. Deshalb befürwortet er eine einheitliche Satzung für das gesamte Stadtgebiet, das einheitliche Gebührenniveau muss aber sozialverträglich sein.

Der Bürgermeister entgegnet, dass Rechtskonformität – auf die Herr Abicht stets achtet – bedeutet, dass es entweder für alles oder für nichts gilt. Bei der Gebührenberechnung gibt es Spielregeln, das heißt, eine Berechnungsmethode, die zugrunde liegt. Das Gebührenniveau anderer Städte ist nicht unbedingt mit Schmalkalden vergleichbar, weil nicht bekannt ist, ob die gleichen Handlungsvoraussetzungen gegeben sind bzw. wann deren Gebührenniveaus zuletzt vom Landesrechnungshof überprüft wurden. Daher widerspricht Herr Kaminski einerHochpreispolitik, weil es sich bei Schmalkalden um eine reine Berechnung handelt, die die Sozialverträglichkeit bereits bestmöglich berücksichtigt. Der Bürgermeister betont die Herangehensweise auf Grundlage einer gesetzlich vorgeschriebenen Methodik. Jetzt gilt es, einen Weg zu suchen, dem alle folgen können, auch, wenn zugunsten einer Vereinheitlichung vielleicht das angestrebte Gebührenniveau nicht sofort erreicht wird – solange das Ergebnis von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigungsfähig ist. Im Bereich der Friedhofsunterhaltung ist die Stadt sehr sparsam unterwegs, um die Gebühren niedrig zu halten. 

 

Herr Tanneberger möchte deutlich davor warnen, jetzt nochmal alle Zahlen in Frage zu stellen oder die Gebühren für Springstille nach oben anpassen zu wollen. Springstille hat rein rechtlich einen Anspruch auf eigene Gebühren, wofür sich der Ortsteilrat Springstille letztendlich auch entschied, auf Basis der vorliegenden Zahlen. Daher erachtet er die Anwendung des Springstiller Gebührenniveaus für wichtig, um zu vermeiden, dass sich der Ortsteilrat erneut zugunsten niedrigerer Gebühren gegen eine gemeinsame Satzung ausspricht.

 

Der Bürgermeister fasst zusammen, dass ein Antrag gestellt wurde, über den abzustimmen ist. Eine Berechnung liegt vor, dementsprechend wird die Verwaltung gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde argumentieren.

 

Frau Dr. Blaschke würde das Gebührenniveau gerne nochmal offen halten. Zum einen muss es die Rechtsaufsichtsbehörde mittragen, zum andern muss es kostendeckend sein bzw. als finanzielles Gerüst eine Weile tragen. Vielleicht ist ein Kompromiss denkbar. Zumindest sollte festgeschrieben werden, wann und in welcher Höhe die Gebühren erhöht werden.

Herr Liebaug merkt an, dass die Friedhofsgebührensatzung wie alle anderen Gebührensatzungen dem Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) unterliegt, wonach eine maximale Kalkulationsdauer von 4 Jahren zulässig ist. Folglich sind die Gebühren spätestens nach 4 Jahren neu zu kalkulieren und auf das allgemeine Kostenniveau anzupassen. Das ist Rechtslage, die umzusetzen ist, ohne dass es eines gesonderten Beschlusses bedarf.

 

Herr Abicht bittet darum, nun über den Antrag abzustimmen. Zu der Entgegnung des Bürgermeisters bezüglich der angesprochenen „Hochpreispolitik“ bestätigt Herr Abicht, dass er auf Rechtskonformität achtet, und dass schon seit 2019.

 

Frau Dr. Blaschke verlässt um 19:56 Uhr kurz den Saal.

 

Frau Heller stellt den Antrag, nunmehr über den von Herrn Liebaug gestellten Antrag der CDU-Fraktion abzustimmen.

 

Herr Lorenz lässt sodann über nachstehenden Antrag abstimmen:

 

Die Friedhofsgebührensatzungen für Schmalkalden, Wernshausen und Springstille werden auf der Basis des aktuell berechneten Gebührenniveaus des Ortsteils Springstille zu einer gemeinsamen Satzung zusammengeführt.

Die Friedhofssatzungen für Schmalkalden, Wernshausen und Springstille werden ebenfalls zu einer gemeinsamen Satzung zusammengeführt.

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

17

-

2

-

1

 

Damit ist der Antrag angenommen.

 

Frau Dr. Blaschke betritt um 19:58 Uhr wieder den Rathaussaal.

 

Der Bürgermeister stellt die Beschlussvorlage heute zurück und vertagt die Entscheidung auf den 23.02.2026 (Sonderstadtratssitzung). Je nach Ergebnis der zwischenzeitlichen Kommunikation werden die Beschlussvorlagen dementsprechend angepasst.