Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
(BV 149/20 alt) Derzeit werden die Verpflegungskosten vom Dienstleistungsanbieter der jeweiligen Einrichtung erhoben und kostendeckend bei den Eltern abgerechnet. Die darüber hinaus entstehenden Personalkosten für die Küchendienstleistungen im Rahmen der Vor-, Zu- und Nachbereitung der Mahlzeiten werden gegenwärtig für alle Einrichtungen der Stadt von der Kommune getragen. Sollten jedoch diese Kosten für die Küchendienstleistung auch auf die Eltern umgelegt werden, wurde vom Sozialausschuss gefordert, dass der Stadtrat erneut über die Thematik der Kita-Gebühren berät, damit auf die Eltern keine Mehrbelastung zukommt.
Herr Liebaug teilt aus Sicht der CDU/FDP-Fraktion mit, dass der Beschlussvorlage zugestimmt wird. Das soll aber nicht heißen, dass sie ihre Meinung in Bezug auf die vorhergehende Beschlussvorlage ändern. Die Beschlussvorlage wird für die Eltern eine Erleichterung mit sich bringen.
Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss-Nr. 005/20S: Der Stadtrat beschließt für den Fall, dass die Kosten für die Verpflegung des Kindes in der Kindertagesstätte nach § 29 Abs. 3 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) zwingend auf die Eltern umzulegen sind, erneut über die Thematik der Kita-Gebühren, insbesondere der Höhe, mit dem Ziel zu beraten, keine Mehrbelastung für die Eltern zu erlangen.
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