Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt für den Fall, dass die Kosten für die Verpflegung des Kindes in der Kindertagesstätte nach § 29 Abs. 3 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) zwingend auf die Eltern umzulegen ist, erneut über die Thematik der Kita-Gebühren, insbesondere der Höhe, mit dem Ziel zu beraten, keine Mehrbelastung für die Eltern zu erlangen.
Begründung:
Derzeit werden die Verpflegungsauslagen, welche durch den Essenanbieter der jeweiligen Kindertagesstätten (Kita) erhoben werden, direkt und kostendeckend mit den Eltern abgerechnet. Darüber hinaus entstehen weitere Kosten (Personalkosten Küchendienstleistung) für die Vor-, Zu- und Nachbereitung der Mahlzeiten in den Kitas, welche von der Kommune sowohl für die Eltern in den kommunalen als auch in den freien Kitas getragen werden.
Mit der Novellierung des ThürKitaG zum 01.01.2018 hat der Gesetzgeber in § 29 zum einen die gesonderte Ermittlung der Verpflegungskosten und zum anderen die Umlage aller mit den Mahlzeiten in Verbindung stehenden Kosten geregelt.
Im Zuge der Beratung in den politischen Gremien über die Verbesserung der Einnahmen im Kita-Bereich hat die Verwaltung neben der Erhöhung der Kita-Gebühren auch die Umlage der Kosten für die Küchendienstleistung auf die Eltern in Erwägung gezogen. Aus verschiedenen Gründen hat man sich für die Erhöhung der Kita-Gebühren entschieden. In diesem Zusammenhang wurde seitens der Politik aber auch diese selbstverpflichtende Erklärung formuliert, so dass für die Eltern keine weitere Mehrbelastung an Gebühren und/oder Auslagen entsteht, sollte die Stadt Schmalkalden nachfolgend aufgefordert werden, zwingend die Kosten für die Verpflegung auf die Eltern umzulegen.
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