Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
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Haushaltsrede des Bürgermeisters:
Die nochmals zu beschließende Haushaltssatzung 2025 ist der Grund der heutigen Sondersitzung, so Herr Kaminski. Ende Juli hatte die Rechtsaufsicht mitgeteilt, dass sie mit der Genehmigung der Haushaltssatzung vor dem Hintergrund des Themas „Pflichtrücklage“ ein Problem hat. Aus einem im Nachgang der Anhörung mit der Rechtsaufsicht geführten Gespräch ist zu konstatieren, dass die Rechtsaufsichtsbehörde ihre diesbezügliche Rechtsauffassung gegenüber der von vor drei Jahren änderte. Die daraus resultierende zweimonatige Zeitverzögerung aufgrund des fehlenden rechtskräftigen Haushalts ist für die Stadt Schmalkalden ärgerlich, stellenweise bremst es sie sogar aus. Zudem kann ohne den Haushalt der beschlossene Kredit nicht aufgenommen werden. Andererseits lohnt sich ein Streit mit der Rechtsaufsicht nicht, weshalb die Stadt die von der Rechtsaufsicht mitgeteilten Aufgaben zur Kenntnis genommen und erfüllt hat. Trotz geänderter Rechtsauffassung gibt der vorliegende Haushaltsentwurf aufgrund der nun vorgehaltenen Pflichtrücklage etwas mehr Sicherheit für die Zukunft. Beide vorangegangenen Haushaltsentwürfe lagen der Rechtsaufsicht zur Vorprüfung vor, wurden hinsichtlich der Pflichtrücklage jedoch nicht beanstandet bzw. kein entsprechender Hinweis zur geänderten Rechtsauffassung gegeben. Die Pflichtrücklage ist im aktuellen Haushaltsentwurf mit 760.000 € (aufgerundet) veranschlagt – ob das im ersten Haushaltsentwurf möglich gewesen wäre, ist fraglich. Insofern wirkt sich diesbezüglich der Zeitverzug für die Stadt positiv aus. Zum einen gibt es gewisse Einnahmeentwicklungen, die besser sind als erwartet. Zum andern greifen an verschiedenen Stellen bereits erste Maßnahmen, die – aufgrund der zur Haushaltsdiskussion im Mai vom Stadtrat geforderten Haushaltskonsolidierung – zunächst verwaltungsintern beraten und folglich im vorliegenden Entwurf berücksichtigt werden konnten. Die zu den Haushaltsdiskussionen im Mai und im Juni beschlossenen Punkte sind selbstverständlich nach wie vor zu erfüllen. Ein „Paket“ an Vorschlägen zur Haushaltskonsolidierung wird dem Stadtrat im Oktober vorgestellt, außerdem in einem vorgelagerten Rechnungsprüfungsausschuss. Ziel ist, dass das Konzept nicht nur verwaltungsseitig erarbeitet, sondern auch politisch mitgetragen wird. Die Verwaltung hat versucht, beim vorliegenden Haushaltsentwurf die Notwendigkeit von Änderungen auf ein Minimum zu reduzieren. Dennoch ist ein Haushaltsplan ein Plan, sodass kein komplett neuer Haushalt aufgestellt wurde.
Insgesamt sind 17 Haushaltsstellen angepasst worden, die im Einzelnen der Anlage 3 zur Beschlussvorlage zu entnehmen sind und von Herrn Kaminski jeweils erläutert werden.
Die Gewerbesteuern (HHSt. 9000.0030) belaufen sich im bisherigen Ansatz auf 9.980.000 €, im neuen Ansatz auf 10.815.000 €. Sie betragen im Ist (Stand: 25.08.2025) 7.510.886,05 € und im Soll (erwartete Einnahmen abzüglich voraussichtlicher Erstattungen/Rückzahlungen, Stand: 25.08.2025) 11.549.252,15 €. Aufgrund der Erfahrungen aus Vorjahren wurde auf Bitte der Kämmerei nicht der komplette Soll-Betrag angesetzt, um das Risiko eines Fehlbetrags zum Jahresende möglichst zu vermeiden. Im Zusammenhang mit höheren Gewerbesteuereinnahmen ist die an den Freistaat Thüringen zu zahlende Gewerbesteuerumlage ebenfalls nach oben anzupassen (prozentual).
Die Schlüsselzuweisung ist mittlerweile beschieden und fällt um knapp 200.000 € höher als ursprünglich angesetzt aus. Damit wirkt sich auch diesbezüglich die zeitliche Verzögerung positiv aus.
Im Bereich der Personalkosten wurde gegenüber dem bisherigen Ansatz nicht nur die prozentuale Tarifsteigerung, sondern eine höhere und im Dezember einmalig zu zahlende Jahressonderzahlung berücksichtigt. Weil mit Bildung dieser Deckungsreserve keine überplanmäßige Ausgabe mehr beschlossen werden darf, beläuft sich der Ansatz auf 475.000 € – der maximal zu erwartende Höchstbetrag nebst Aufschlag.
Damit beträgt die Differenz der Zuführung aus dem Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt 564.652 €. Der Verwaltungshaushalt erscheint dem Bürgermeister sehr realistisch und fast krisenfest – was nicht davon entbindet, zu sparen.
Zusammen mit den in der Anlage 3 dargestellten Einsparungen aus dem Vermögenshaushalt sowie der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt können der allgemeinen Rücklage somit 760.000 € zugeführt werden. Das Risiko betreffend den Vermögenshaushalt bewertet Herr Kaminski als überschaubar, die dargestellten Baumaßnahmen sollten planmäßig abgearbeitet werden können.
Zwei Dinge muss die Stadtverwaltung besonders im Blick behalten:
Alle übrigen gefassten Beschlüsse, beispielsweise die Haushaltssperren, wurden analog der beiden bisherigen Haushaltsbeschlüsse aufgenommen.
Zwei Anfragen hatten den Bürgermeister vorab erreicht, die er kurz ansprechen und beantworten möchte: Erstens wurde angefragt, ob die 10.000 € betreffend die Kofinanzierung MGH Familienzentrum tatsächlich gesperrt werden können, wenn – gemäß der Beratung im Sozialausschuss – ein Vertrag zugrunde liegt. Die zweite Anfrage betraf die Friedhofsgebühren. Diesbezüglich beinhaltet der Haushalt 2025 (179.000 €) gegenüber dem Vorjahr (127.000 €) eine deutliche Steigerung – vor dem Hintergrund des geplanten Inkrafttretens einer neuen Friedhofsgebührensatzung, mit der höhere Einnahmen generiert würden. Das Delta im Haushaltsansatz von mehr als 50.000 € ist tatsächlich nicht so groß, aufgrund deutlicher Mehreinnahmen: Stand 15.08.2025, hochgerechnet auf 365 Tage, werden im Ist ≈ 146.000 € eingenommen. Das verbliebene Delta beträgt daher etwa 30.000 €, weshalb die neue Friedhofsgebührensatzung möglichst schon für die letzten zwei Monate zur Rechtskraft geführt sein sollte. Andernfalls wäre seitens der Verwaltung zu prüfen, ob gegebenenfalls ausgabenseitig gekürzt oder das Delta anderweitig abgedeckt werden kann.
Fraktion CDU
Der Haushalt 2025 wird heute bereits zum dritten Mal beraten – das gab es in Schmalkalden bisher noch nicht, so Herr Liebaug. Das ist unrühmlich und muss eine einmalige Ausnahme bleiben. Die erste Wiederholung war nötig aufgrund fehlender Pflichtanlagen. Grund der heutigen zweiten Wiederholung ist die nicht ausgewiesene Mindestrücklage. Seit 2015 hat die CDU-Fraktion immer wieder auf diese Notwendigkeit hingewiesen bzw. die Ausweisung der Mindestrücklage ausdrücklich gefordert. Selbst nach Anwachsen der Mindestrücklage auf mehr als 2 Mio. € (in 2022 und 2023) zeigte sich, dass das für eine Stadt der Größe Schmalkaldens unzureichend ist, wenn plötzlich (wie in 2024) „böse Überraschungen“ auszugleichen sind.
Ebenso gehört zur Wahrheit, dass im Jahr 2022 die Untere Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Schmalkalden eine Rücklagenzuführung untersagte, um statt dessen auf eine Kreditaufnahme zu verzichten. Diese Kehrtwende der Rechtsaufsicht hin zu einer strikten Einhaltung der Thüringer Kommunalordnung ist daher umso bemerkenswerter. Die Darstellung der Pflichtrücklage im jetzigen Haushaltsentwurf ist vor allem auf die Konsolidierungsmaßnahmen, aber eben auch auf die höheren Gewerbesteuereinnahmen zurückzuführen. Deshalb dankt Herr Liebaug den städtischen Unternehmern einschließlich deren Mitarbeitern herzlich, ohne die das nicht möglich wäre.
Zur Unterstützung des Familienzentrums gab es aus dem letzten Sozialausschuss heraus innerhalb der Verwaltung widersprüchliche Aussagen zur Vertragslage. Die diesbezüglich heute vom Bürgermeister gegebenen Ausführungen (die Beantwortung der beiden Anfragen erreichte Herrn Liebaug ebenfalls heute) nimmt die CDU-Fraktion zur Kenntnis. Zur Ursache und Klarstellung der widersprüchlichen Aussagen sowie zur Klärung des weiteren Verfahrens bittet die CDU darum, das Thema für den Rechnungsprüfungsausschuss vorzusehen. Bis dahin sorgt der bereits bei der ersten Beschlussfassung für diese Haushaltsstelle beantragte Sperrvermerk für die entsprechende Sicherheit, weshalb die CDU-Fraktion dem Haushalt mehrheitlich zustimmen kann.
Ähnlich problematisch war das Thema Friedhofsgebühren. Hier geht es um Mehreinnahmen von 54.000 € gegenüber dem Vorjahr. Augenscheinlich sollten diese durch die beabsichtigte Satzungsänderung generiert werden. Stand heute sind die Entwürfe aus Sicht der CDU noch unausgereift und stoßen, vor allem in den Ortsteilen, auf Widerstand. Aus dem Rückwirkungsverbot bei belastenden Satzungen ergibt sich das Problem eines für 2025 kaum bis minimal eintretenden Effekts. Die CDU betrachtet die Erzielung dieser Mehreinnahme daher als unrealistisch und bat im Vorfeld den Bürgermeister, klar darzulegen, wie damit umzugehen ist, damit die Rechtsaufsicht nicht erneut Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Haushalts anmelden kann. Unter der Maßgabe, dass die Ausgabenseite entsprechend der potenziellen (bzw. der für die CDU offensichtlichen) Mindereinnahmen gegenüber dem Haushaltsansatz gleichermaßen reduziert wird, kann die CDU-Fraktion dies so akzeptieren.
Positiv merkt Herr Liebaug an, dass die von der Fraktion CDU geforderten Sperrvermerke wie für das Familienzentrum oder die Baukostenzuschüsse betreffend die Stiller Gasse weiterhin enthalten sind. Sie kann somit, wie gesagt, dem Haushalt mehrheitlich zustimmen. Nicht, um die Art und Weise und den Ablauf der Haushaltsaufstellung in diesem Jahr gutzuheißen oder zu legitimieren, sondern in dem Wissen, wie dringend die Vereine, Vertragspartner und Verwaltungsmitarbeiter endlich Planungssicherheit brauchen. Mehr als die Hälfte des Jahres ist um. Die lähmende Ungewissheit betreffend den Haushalt muss enden. Die Alternative – die vorläufige Haushaltsführung bis zum Jahresende – wäre eine Katastrophe für Stadt und Vereine.
Dennoch bewegt sich die Stadt auf dünnem Eis, da schon eine kleine Verschiebung zu einem Nachtragshaushalt und damit zur Haushaltssicherung führen kann. Umso wichtiger ist es, dass die bereits im Mai angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzlage nun auch in konkrete Schritte umgesetzt werden. Die CDU-Fraktion erwartet deshalb eine ernsthafte Debatte über die Vorschläge der Verwaltung (die in Kürze präsentiert werden sollen) und wird zudem eigene Ideen, die bereits im Ältestenrat eingebracht wurden, beitragen und sich konstruktiv an dieser Debatte beteiligen.
Der Bürgermeister merkt zwei Dinge an: Zum einen stellt er klar, dass die Pflichtanlage, konkret der Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke, nicht gefehlt hat, sondern unvollständig war (der Wirtschaftsplan als Anlage zum Jahresabschluss fehlte). Nach strengem Rechtsrahmen war die diesbezügliche Beanstandung der Rechtsaufsicht demnach berechtigt. Zum zweiten schlägt Herr Kaminski vor, die Diskussion zum MGH Familienzentrum nicht im Rechnungsprüfungsausschuss, sondern im Haupt- und Finanzausschuss zu führen, um alle Belange abzuwägen (unter anderem soziale Aspekte, haushaltstechnisch). Dem stimmt Herr Liebaug zu.
Fraktion AfD
Herr Abicht führt aus, dass seiner Fraktion bereits bei den Abstimmungen im Mai und im Juni die Rechtskonformität des Haushalts fehlte, weshalb sie zur Abstimmung im Juni gegen den Haushalt stimmte. Er würdigt die Bemühungen der Verwaltung, den dritten Haushaltsentwurf auf den Weg zu bringen und zu begleiten. Die wesentlichen Fakten wie Pflichtanlagen, Verpflichtungsermächtigungen, Mindestrücklage oder freie Spitze stehen für die AfD nach wie vor in Frage. Verpflichtungsermächtigungen werden beispielsweise nicht vorgehalten. Die Bilanzen 2024 der Stadtwerke – die Ende August 2025 eigentlich vorliegen sollten – fehlen, weshalb eine vollumfängliche Würdigung nicht möglich ist.
Die AfD-Fraktion rügte die fehlende Mindestrücklage. Mit ihrem Schreiben bestätigt die Rechtsaufsicht diese Rüge. Die geplante Rücklagenzuführung von 760.000 € ist vollständig von optimistischen Gewerbesteuer-Annahmen abhängig. Das Risiko der Unterdeckung bei Nicht-Eintreten dieser Annahmen ist groß und birgt die Gefahr einer strukturellen Deckungslücke, wenn die Gewerbesteuereinnahmen nicht wie angenommen realisiert werden.
Die AfD-Fraktion wird dem vorliegenden Haushalt nicht zustimmen.
Fraktion Linke/Grüne
Im heutigen dritten Anlauf sollte das Thema Haushaltssatzung 2025 endlich festgemacht werden, so Herr Kaiser. Warum die Rechtsaufsicht nach Vorlage des ersten Entwurfs fehlende Anlagen höher bewertete als die Rücklagenzuführung, ist ihm unverständlich. Viele Stellen und Projekte warten auf die Verabschiedung der korrigierten Haushaltssatzung, beispielsweise die Vereine betreffend ihre Vereinszuschüsse. Trotz freiwilliger Aufgabe fördert dies das Zusammenleben in der Stadt. Deswegen würde sich Herr Kaiser freuen, wenn die Haushaltssatzung heute endgültig beschlossen wird und die Prüfung seitens der Rechtsaufsicht schnell erfolgt.
Dass trotzdem an den Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen weiter zu arbeiten ist, ist unbestritten.
Aus der diesjährigen Haushaltsaufstellung hat die Stadt sicherlich dazugelernt. Die Fraktion Linke/Grüne spricht sich seit Langem dafür aus, die Haushaltsaufstellung früher zu beginnen und den Beschluss nicht erst im Februar, März oder Mai zu fassen, sondern zeitiger. Dass dabei finanztechnisch einige Schwierigkeiten gesetzt sind, ist Herrn Kaiser bekannt, dennoch sollte sich darum bemüht werden, den Haushalt 2026 wesentlich früher zu beschließen.
Die Fraktion Linke/Grüne stimmt der Haushaltssatzung 2025 zu.
Fraktion SPD
Herr Danz fasst zusammen, dass die entsprechende Kritik schon geäußert wurde. „Schön ist anders“, wie er bereits in der Haushaltsrede im Mai formulierte. Auch für Herrn Danz ist es vollkommen unverständlich, wieso eine Rechtsaufsichtsbehörde bestimmte Dinge erst bei der wiederholten Prüfung feststellt und nicht von Anfang an entsprechende Hinweise gibt. Seiner Ansicht nach hätte sich der Stadtrat die heutige dritte Beschlussfassung sparen können, weil die Verwaltung letztendlich so gehandelt hat, wie sie es aus den vergangenen Jahren kannte, weil es seitens der Rechtsaufsicht nie kritisiert wurde.
Bezüglich der Haushaltsansätze sind natürlich nach wie vor Unsicherheiten vorhanden. Herr Danz wüsste allerdings nicht, dass das beim Haushalt jemals anders war. Wahrscheinlich war jedoch für die Einnahmen die Sicherheit nie so hoch wie jetzt, aufgrund der späten Beschlussfassung des Haushalts. Vor diesem Hintergrund ist der Haushaltsentwurf sehr solide. Außerdem hat die Überprüfung bestätigt, dass die Ausgaben durchaus alle richtig vorausberechnet worden sind und bei einigen Projekten teils weniger ausgegeben wurde. Die Verwaltung rechnete von Anfang an mit weniger Einnahmen als sie nun zu Buche schlagen. Dies lässt hinsichtlich des ersten Haushaltsentwurfs eine sehr konservative Herangehensweise der Verwaltung erkennen. Die Verwaltung hat ihre Arbeit demnach ordentlich erledigt, auch, was die Vorausberechnung der Kosten angeht.
Aufgrund der späten Beschlussfassung wird der Haushalt 2025 in der Durchführung sicherer sein, ebenso die nächsten Jahre, was die SPD-Fraktion sehr begrüßt. Die Wiederherstellung der Pflichtrücklage in einem Zuge und nicht über mehrere Jahre verteilt befürwortet die SPD ebenso.
Es ist vollkommen gerechtfertigt, dem Haushalt 2025 erneut zuzustimmen, um endlich in die Umsetzung zu kommen.
BfS
Frau Dr. Simon hatte dem Haushalt 2025 bisher jeweils zugestimmt, auch vor dem Hintergrund, dass die Vereine ihre Zuwendungen als freiwillige Leistung erhalten. Dass die Rechtsaufsicht vorzunehmende Korrekturen vorgibt, ist nach Ansicht von Frau Dr. Simon richtig. Die eingestellten Änderungen am Haushaltsentwurf hingegen kann das BfS nicht positiv sehen. Die angesetzten Gewerbesteuereinnahmen sind fiktiv, die aufgrund höherer Gewerbesteuereinnahmen zu zahlende höhere Kreisumlage wurde im vorliegenden Haushaltsentwurf nicht entsprechend angepasst. Mögliche Mindereinnahmen aufgrund der Thematik einer neuen Friedhofsgebührensatzung spricht sie ebenfalls an.
Frau Dr. Simon kann dem vorliegenden Haushalt nicht mit gutem Gewissen zustimmen, möchte diesen aber auch nicht verhindern, sodass sie sich enthalten wird.
Der Bürgermeister entgegnet, dass sich die Gewerbesteuereinnahme in 2025 gar nicht auf die Kreisumlage auswirkt, für 2026 nur minimal. Gewerbesteuereinnahmen wirken sich auf die Gewerbesteuerumlage aus, was entsprechend eingeplant ist. Die Höhe der Gewerbesteuereinnahme (Ist) steht immer erst am 31.12. eines Jahres fest. Ein Haushaltsplan ist ein Plan, der kein Jahres-Ist beinhalten kann, sondern der anhand von z.B. Erwartungswerten oder Steuerschätzungen aufgestellt wird. Die Ansätze in Schmalkalden liegen meist unter der Steuerschätzung. Das Soll und Ist, Stand heute, hatte Herr Kaminski in seiner heutigen Haushaltsrede bewusst vorgetragen. Das Risiko unvorhergesehener Mindereinnahmen besteht in jedem Jahr. Zur Risikominimierung wurde ein Abschlag beim Haushaltsansatz der Gewerbesteuereinnahmen vorgenommen, der sich auf 700.000 € beläuft. Die veranschlagten ≈ 10,8 Mio. € Gewerbesteuereinnahmen sind nicht gesetzt, das Risiko ist jedoch sehr überschaubar.
Herr Abicht spricht die von zwei Fraktionen geäußerte Verwunderung über die Entscheidung der Rechtsaufsicht an. Die Verantwortung für einen rechtskonformen Haushalt liegt jedoch bei der Stadt. Die widersprüchliche Bewertung der Rechtsaufsicht ist ein anderes Thema. Es entbindet die Stadt aber nicht von der Aufstellung eines rechtskonformen Haushalts. Das hat die Fraktion AfD in den letzten 5 Jahren moniert.
Herr Kaminski antwortet, dass in der Vergangenheit Rechtsauffassungen geäußert wurden, die sich jetzt – für die Stadt überraschend – geändert haben. Seitens der Stadt wird darüber nicht diskutiert – „die Rechtsaufsichtsbehörde hat immer Recht“. Für die Verwaltung ist es jedoch schwierig, zu prognostizieren, an welcher Stelle sich eine Rechtsauffassung ändert. Der Bürgermeister ist froh, dass mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf die Pflichtrücklage wieder aufgefüllt werden durfte. Die Stadt wird ihre Aufgaben bestmöglich erledigen. Das Handwerkszeug dafür liegt mit dem Haushalt vor. Aufgabe der Verwaltung wird nicht nur die bauliche Umsetzung, sondern auch die finanzielle Absicherung, was kein Selbstläufer ist. Der vorliegende Haushalt ist aus heutiger Perspektive ein realistisches Werk und aufgrund der späten Beschlussfassung sogar weniger „auf Kante genäht“ als der erste Entwurf.
Beschluss Nr. 067/25S
Der Stadtrat beschließt:
1.) Der Beschluss des Stadtrates vom 23.06.2025, Beschluss Nummer 044/25S, wird aufgehoben.
2.) Die als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 samt ihren Anlagen wird gemäß §§ 57 und 62 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschlossen.
3.) Der als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Finanzplan für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 wird gemäß §§ 57 und 62 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschlossen.
4.) Der als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Stellenplan wird beschlossen.
5.) Die im Stellenplan 2025 in Teil A: Beamte ausgewiesene Stelle der Hauptamtsleitung erhält einen ku-Vermerk. Folglich können sich sowohl Angestellte als auch Beamte auf die Stellenausschreibung bewerben. Die Entscheidung über das weitere Verfahren zur Stellenbesetzung erfolgt im Haupt- und Finanzausschuss, der nach Ende der Ausschreibungsfrist entsprechend zu informieren und einzubeziehen ist. Die personelle Entscheidung zur Einstellung obliegt wie gehabt dem Stadtrat. Wird die Stelle der Hauptamtsleitung mit einem Angestellten besetzt, ist mit dem Stellenplan 2026 der ku-Vermerk umzusetzen und dementsprechend die Stelle wieder im Stellenplan B: Beschäftigte auszuweisen.
6.) Die Haushaltsstelle 4000.7180 erhält einen Sperrvermerk in Höhe von 10.000,00 € betreffend die Kofinanzierung MGH Familienzentrum.
7.) Die Haushaltsstelle 6150.9401 erhält einen Sperrvermerk über 10.000,00 € hinsichtlich der bautechnischen Begleitung betreffend die Stiller Gasse 24, 26 und 28.
8.) Die Haushaltsstelle 6150.9880 erhält einen Sperrvermerk über 100.000,00 € hinsichtlich der städtebaulichen Bezuschussung betreffend die Stiller Gasse 24, 26 und 28.
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